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Radwegbenutzungspflicht

Gericht erlaubt Radeln auf Straßen

Berichte der Westfälischen Rundschau vom 20.11.2010 und 28.2.2011

Dortmund, 20.11.2010, Gerald Nill


Dortmund. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig entbindet Radfahrer in der Regel von der Pflicht, Radwege zu benutzen. Die Stadt Dortmund will entsprechend reagieren und durch neue Schilder sukzessive von verpflichtender auf freiwillige Benutzung der Radwege umstellen.

Das Gericht hatte bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Straße fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.

„Wir werden die bestehenden Benutzungspflichten jetzt sukzessive überprüfen, kündigte gestern auf Anfrage der städtische Fahrradbeauftragte Rüdiger Hartmann an: „Ich kann mir sofort mehrere Straßen vorstellen, wo wir es Radfahrern freistellen, die Straße zu benutzen.“ Die Bornstraße und Derner Straße seien Beispiele, wo Radler auf dem Radweg gefährlicher unterwegs sind als auf der Straße, so Hartmann.  Einfahrten von Baumärkten, rauf und runter an jeder Einmündung - das seien ungeeignete Radwege.

>> mehr zu diesem Artikel  

>> Artikel in der Westfälischen Rundschau vom 28.2.2011: "Radweg-Benutzungspflicht: In Dortmund haben's Radfahrer nicht leicht"


 

 

Stand: 12.01.2012
     

   
 
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