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Stadtfairkehr Nr. 27 - Frühjahr 2010 - Seite 3

Rad fahren, nicht schieben

Konzept für eine fahrradfreundliche City in Dortmund: die Durchlässigkeit muss gewahrt bleiben, eine neue Ost-West-Querung her und auch mehr Abstellplätze

Die Auswahlkommission der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW hat bei ihrer Bereisung der Stadt Dortmund dringend empfohlen, die Durchlässigkeit der City für den Radverkehr zu verbessern. Zur Zeit zielen viele Entwicklungen in die umgekehrte Richtung. Wenn das Ziel einer Steigerung des Radverkehrsanteils und die Zugehörigkeit zur AGFS ernst gemeint sind, muss jetzt dringend nachgesteuert werden. Hier die Vorschläge des VCD:

Westentorallee

Um stadtauswärts die Rheinische Straße legal und sicher erreichen zu können:

  • Freigabe des südlichen Gehweges für Radfahrer in beide Richtungen im Anschluss an die Fußgängerzone (seit der StVO-Novelle von September 09 gilt dabei nicht mehr Schrittgeschwindigkeit, sondern „an den Fußgängerverkehr angepasste" Geschwindigkeit)
  • Bordstein-Absenkung an der Fahrrad-Furt über den Wall (erfreulicherweise bereits in Arbeit!)
  • Dauerhafte, strenge Begrenzung (in der Tiefe) eventueller Außengastronomie

Fußgängerzonen mit Radverkehr

  • Dauerhaftes Freihalten ausreichend breiter Korridore von jeder Art von Möblierung, Außengastronomie und Verkaufsständen (auch bei Veranstaltungen!)
  • Boulevard Kampstraße: Um Ausweichmöglichkeiten bei Begegnung z. B. mit Fußgängergruppen zu erhalten: Überprüfung / ggfs. Verzicht auf den geplanten Wasserlauf, kompakte Anordnung von Sitzbänken etc., keine weiteren Gebäude/Pavillons etwa am geplanten Teich sowie an der Reinoldikirche, komfortable Abwicklung aller Fahrbeziehungen am Freistuhl, Beschränkung von Ständen des Weihnachtsmarkes, Hansemarktes etc. auf das Umfeld der Reinoldikirche
  • Hansastraße: An Markttagen nur einreihige Aufstellung von Marktständen entlang des Karstadt-Haupthauses - übrige Stände zum Alten Markt umsiedeln (auch hier ist eine Anbindung des Wochenmarktes an den Hellweg gegeben)
  • Kleppingstraße/Willy-Brandt-Platz: Im Sommer Freihalten eines Korridors westlich des Stadtbahnzuganges bzw. Europabrunnens, im Winter östlich davon - Umsiedlung der „vertriebenen" Weihnachtsmarktstände zum Marienkirchhof (und der dort ansässigen Kirchen-Autostellplätze zum Platz zwischen Industrieclub und Volksbank)
  • Hansaplatz: Freihalten eines Streifens hinter der geplanten Glashalle von parkenden Markthändler-Fahrzeugen

Südliche Ost-West-Querung
Als Ersatz für die eingezogene Silberstraße:

  • Hövelstraße zwischen Kuhstraße und Wall: Um an wartende Pkw vorbei zu kommen, Markierung eines Schutzstreifens (evtl. zu einer Aufstellfläche aufgeblasen, wenn die gegenüberliegende Einbahnstraße Luisenstraße wie geplant für den Radverkehr geöffnet wird), „freier Rechtsabbieger" zum Radweg am Hohen Wall
  • Hövelstraße in Höhe Gesundheitsamt: Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr (oder für alle)
  • Kreuzung Hövel-/Silberstraße/Eisenmarkt: übersichtlichere Gestaltung
  • Silberstraße zwischen Eisenmarkt und Hansastraße: Parken & Halten nur einseitig (heute für Begegnung von Pkw und Fahrrad zu eng!)
  • Kuh-/Prinzenstraße: legale, begreifbare Lösung zur Querung der Hansastraße in Richtung Osten, Öffnung der Einbahnstraße Prinzenstraße für den Radverkehr
  • Olpe/Kleppingstraße: Öffnung der Einbahnstraße Olpe zwischen Kleppingstraße und Rosental für den Radverkehr (oder für alle) und Ersatz dieser Signalanlage (der letzten in der City) durch Rechts-vor-Links - evtl. Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Südseite der Kreuzung
  • Olpe zwischen Ortsfahrbahn und Ostwall, in Richtung Arndtstraße: Ausnahme des Radverkehrs vom Rechts-Links-Abbiegegebot (Fahrbahnführung) oder Bordstein-Absenkung und Rücknahme der Haltlinie der Ortsfahrbahn (Führung auf der Fußgängerfurt)
  • Arndtstraße/Ostwall: Um den neuen Radfahrstreifen entgegen der Einbahnstraße Arndtstraße legal erreichen zu können: Ausnahme des Radverkehrs vom Verbot der Einfahrt

Fahrradparken

  • ECE-/Thier-Galerie: ADFC-zertifizierte Fahrradständer für Kunden jeweils an den Enden der Silberstraße (z. T. überdacht) und für Beschäftigte in der Tiefgarage - müssen laut Landesbauordnung nachgewiesen werden!
  • Weddepoth: Verdreifachung der Zahl der Fahrradständer, evtl. auch Angebot in der Martinstraße (günstige Lage zum Haupteingang des ECE-Centers)
  • Boulevard Kampstraße: Rechtzeitige Planung der Fahrradständer; Einfassung aller Baumscheiben mit Geländern wie in der Kleppingstraße als dezentrale, gestalterisch integrierte und Platz sparende Fahrradstellplätze.

 


So kann man Radstellplätze leider auch nachweisen: Nach nur wenigen Monaten sahen viele, nun ja: Fahrradständer am neuen Westfalen-Einkaufszentrum Bornstraße aus,  als hätten sich dort Elefanten niedergelassen.
Foto: Mainardi

 

Alessia Mainardi

 

Stand: 21.09.2010
     

   
 
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