Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Dortmund | Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Kreisgruppe Dortmund | Bündnis90 / Die Grünen Kreisverband Dortmund | Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Dortmund-Unna | Hausmannstr. 22 44139 Dortmund | Huckarder Str. 12 44139 Dortmund | Ruhrallee 44 44139 Dortmund | Liebigstr. 48 44139 Dortmund | An den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Ingo Wolf Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf Luftreinhalteplan für Dortmund hier: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regierungspräsidenten Arnsberg Sehr geehrter Herr Minister, im Namen der Dortmunder Kreisverbände des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, von Bündnis 90/Die Grünen und des Verkehrsclubs Deutschland erheben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Arnsberger Regierungspräsidenten, Herrn Helmut Diegel. Begründung: Der Regierungspräsident Helmut Diegel hat in erheblicher Weise gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Die Dienstpflichten eines RP bestehen u.a. darin, alle gesetzlichen Pflichtaufgaben seiner Behörde gewissenhaft und unter Beachtung gesetzlicher Fristen zu erledigen. Die Bezirksregierungen haben nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz u.a. die Aufgabe, Luftreinhaltepläne und Aktionspläne nach der 22. BImSchVO aufzustellen. Nach Ermittlungen der EU-Kommission sind in der Europäischen Union jährlich 310.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstäube zu verzeichnen. Auf Dortmund umgerechnet sind dies ca. 400 Tote. Herr Dr. Krause vom Landesumweltamt führte in einem Vortrag am 11.03.2006 in Dortmund aus, dass „bei langfristig um 7 µg/m³ höherer Feinstaubkonzentrationen das Risiko an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu versterben um ein Drittel zunimmt. Personen, die im 50 Meter Radius einer Hauptverkehrsstraße wohnen, haben ein um zwei Drittel höheres Risiko an einer Atemwegs- bzw. Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu versterben als Personen, die mehr als 100 Meter weit entfernt von dieser Straße wohnen.“ Die bisher ergriffenen Maßnahmen in den Aktionsplänen Brackeler Straße und Steinstraße (Nassreinigung, Lkw-Durchfahrverbot) haben zu keiner Reduzierung der Feinstaubbelastung an den Messstellen geführt. An der Brackeler Straße wurden sowohl 2005 als auch 2006 die höchsten Feinstaubwerte (2005: 81, 2006: 80 Überschreitungen) gemessen.
Durch die Stadt Dortmund wurden 5 Straßenabschnitte entlang der Achse der Brackeler Straße, Borsigstraße und Bornstraße durch eingeholte Gutachten ermittelt, an denen gesichert von einer Grenzwertüberschreitung ausgegangen werden muss. Darüber hinaus wurden weitere 30 Straßenabschnitte im innerstädtischen Bereich ermittelt, an denen Grenzwertüberschreitungen möglich sind bzw. nicht ausgeschlossen werden können. Ebenso stellt sich die Stickoxid-(NO2-)Belastung dar. 44 Straßenabschnitte wurden ermittelt, an denen der NO2-Grenzwert zwar z. Zeit noch eingehalten wird, aber ab 2010 eine Überschreitung droht. Beide Untersuchungen zeigen eine Konzentration der belasteten Straßen innerhalb einer 20 km² großen Zone, die sich an die Dortmunder Innerstadt anlehnt. Nach den einschlägigen Vorschriften – und insbesondere wegen der bislang erfolglosen Maßnahmen - wären in Dortmund wegen der beiden Belastungsschwerpunkte an der Brackeler Straße sowie der Steinstraße bis zum 31.12.2006 Luftreinhaltepläne bei der EU einzureichen gewesen. Tatsächlich hat der RP in Arnsberg bisher noch nicht einmal einen schlüssigen Entwurf ausgelegt. Daher wird weder den gemessenen Grenzwertüberschreitungen Rechnung getragen, geschweige denn der vorgenannten Sachstand aufgegriffen. Obwohl in einer Vielzahl von Großstädten der Republik Luftreinhaltepläne mit Umweltzonen diskutiert werden, einige Räte schon konkrete Vorschläge der jeweiligen Bezirksregierung schon beraten konnten (z.B. München), obwohl in Köln der Luftreinhalteplan bereits aufgestellt ist, ist bei der Bezirksregierung Arnsberg noch nichts Konkretes passiert. Erst auf Bitten der Stadt Dortmund teilte der RP Arnsberg mit Schreiben vom 17.1.2007 mit, dass er in Kürze (am 8.2.2007) den Arbeitskreis zur Aufstellung des Luftreinhalteplanes einberufen und Maßnahmen empfehlen werde:
- Brackeler Straße: Ganztägige Sperrung für Dieselfahrzeuge (unklar bleibt, ob dies dann eine "Mini-Umweltzone" ist),
- Steinstraße: Ganztägige Durchfahrtsbeschränkung für Lkw < 3,5 t (Ausnahmen: Linienbusse und Lieferverkehr)
Diese Maßnahmen sind keinesfalls als Luftreinhalteplan zu bezeichnen, sondern sind lediglich eine Fortführung der erfolglosen Aktionspläne. Obwohl die Nassreinigung der Brackeler Straße und Steinstraße zu keinerlei Verbesserungen geführt hat, soll an dieser Maßnahme festgehalten werden. Wissenschaftliche Studien aus anderen Städten, wonach Nassreinigungen von Straßen auf die Staubbelastung der Luft keinen signifikanten Einfluss haben, sind offensichtlich dem RP unbekannt. Dies gilt auch für die mittelfristig vorgeschlagenen Maßnahmen "Emissionsarme Bauverfahren" und "Erweiterung des P&R-Angebotes", die in ihrer Ausführung und Wirkung vollkommen vage sind. Vollkommen abwegig ist der Hinweis auf den in Planung befindlichen B1-Tunnel als Luftreinhaltemaßnahme, zumal hier keinerlei Filter vorgesehen sind und die Baumaßnahme frühestens im Jahr 2012 abgeschlossen sein wird. Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass der Regierungspräsident Helmut Diegel die Erledigung seiner gesetzlichen Aufgabe vorsätzlich und nachhaltig verweigert und grob fahrlässig mit der Gesundheit der betroffenen Anwohner umgeht. Mit freundlichen Grüßen gez. Werner Blanke (ADFC) | gez. Thomas Quittek (BUND) | gez. Ulrich Langhorst (B 90 / Die Grünen | gez. Lorenz Redicker (VCD) | Antwort an: BUND, Huckarder Str. 12, 44147 Dortmund
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