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Fahrradhäuser in jeder Stadt

Was Nachahmer beachten sollten

In  Hamburg stehen private Fahrradparkhäuschen im öffentlichen Raum schon seit den achtziger, in Dortmund seit 2002. In beiden Städten gibt es dafür ein eingespieltes Genehmigungsverfahren - Nachahmer müssen also nicht die ganze Vorgehensweise neu erfinden.

Die ersten beiden Fahrradhäuschen wurden 1985 in Altona von der GAL initiiert. Nach anfänglichem Widerstand in Verwaltung und Politik sind heute über 300 Fahrradhäuschen in den Bezirken Eimsbüttel, Altona und Nord in Betrieb. Und im Dortmunder Stadtbezirk Innenstadt-West beschlossen SPD und Grüne im Mai 2001: "Im Stadtbezirk werden für einen Modellversuch drei Fahrradhäuschen, wie sie in Hamburg üblich sind ' aufgestellt. Die Bezirksvertretung stellt dazu im Verwaltungshaushalt 12.500 Euro zur Verfügung. Es wird angeregt, dass die Stadtverwaltung bei der praktischen Durchführung des Versuchs (Bildung von Benutzergruppen, Antragstellung, Auswertung des Versuchs) eng mit dem VCD zusammenarbeitet.

Die Verwaltung wurde ausdrücklich nicht zum Aufstellen von Fahrradhäusern aufgefordert, sondern der VCD sollte sich um die finanzielle Beteiligung und den Kontakt zu den Rad fahrenden BürgerInnen kümmern. 2002 und 2003 wurden die ersten drei Dortmunder Häuschen vom VCD aufgestellt. Sie sind inzwischen voll belegt. Wegen des Erfolgs förderte die Bezirksvertretung weitere Fahrradhäuschen. Der Planungsdezernent und der Fahrradbeauftragte sind öffentlich angetan.

Erfolgsfaktoren: Zuschüsse und Selbstorganisation
Die Baukosten für ein Häuschen betragen etwa 5.800 Euro, so dass ohne öffentliche Mittel 480 Euro pro Fahrradplatz aufgebracht werden müssten. Durch den Zuschuss kostet ein Platz in Dortmund nur 150 in Hamburg 200 Euro. Aber auch mit der Subvention ist die Selbstorganisation anfangs das Hauptproblem. Die erste Nutzergruppe gab es in Dortmund trotz massiver Unterstützung durch den VCD erst nach einem Jahr. Die Leute brauchen einige Zeit, um sich mit den Fahrradhäuschen anzufreunden und den Mut zu fassen, auf NachbarInnen zuzugehen und Mitnutzer zu werben. Erst als die Radfahrer selbst die Initiative in der Nachbarschaft ergriffen, kamen Nutzergruppen zustande. Nachdem die ersten Häuser standen, wurde es immer einfacher.

Was Nachahmer beachten sollten
Angeregt durch die Hamburger und Dortmunder Praxis sowie eine VCD-Broschüre wollen grünalternative KommunalpolitikerInnen nun auch in ihren Städten Fahrradhäuschen aufstellen. Wer so zur Förderung des Radverkehrs beitragen will, muss zunächst drei Fragen klären: Wie wird die Finanzierung gesichert? Wer organisiert die Nutzergruppen bis zum Antrag auf Sondernutzung? Wie kann man der Stadtverwaltung die Genehmigung erleichtern? Grundsätzliche Antworten darauf finden AntragstellerInnen in der genannten Broschüre und es muss auch keine Verwaltung das Fahrradhäuschen oder die Schriftsätze für seine Genehmigung neu erfinden. Textmuster für die Erlaubnis von Fahrradhäusern im öffentlichen Raum finden sich ebenfalls in der VCD-Veröffentlichung.

Wie es nicht laufen sollte, zeigt der gut gemeinte Beschluss eines norddeutschen Stadtrats: "Die Stadtverwaltung erarbeitet auf Grundlage der Regelungen und Erfahrungen in Hamburg und Dortmund Richtlinien für die Errichtung von kleinen, privaten Fahrradabstellhäusern. Dabei soll berücksichtigt werden, dass kein öffentlicher Parkraum eingezogen wird." Wo ein Auto hinpasst, soll also kein Fahrradhaus stehen... Davon einmal abgesehen: Hier wird das Fahrradhaus völlig unnötig zum Politikum.

Den Ball flach halten
Ohne den Beschluss hätte die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen über Antrüge zur Errichtung von Fahrradhäusern entscheiden können: Wie über Kaffeehaustische oder Reklametafeln im öffentlichen Raum. Die Rechtsgrundlage, das Sondernutzungsrecht, gilt auch ohne Ratsbeschluss. Solche Beschlüsse behindern also eher das Aufstellen von Radhäuschen, als dass sie es fördern. Weder in Hamburg noch in Dortmund gibt es solche Richtlinien.

Hinzu kommt: Ohne mindestens ein Musterhaus kann sich kaum jemand auch nicht eine wohlwollende Verwaltung - vorstellen, wie ein Fahrradhaus aussieht und funktioniert. Von einer Verwaltung kann man allenfalls ein zügiges Genehmigungsverfahren und sogar technische Unterstützung erwarten. Sie kann die Selbstorganisation von BürgerInnen nicht ersetzen.

Dem Antrag auf Errichtung eines Fahrradhauses sollte daher gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Wohnvierteln vorausgehen. Der VCD Dortmund lädt zur Besichtigung der Fahrradhäuser ein, verleiht ein Modell und bietet Vorträge oder Präsentationen an. In Zusammenarbeit mit lokalen Verkehrs- und Umweltverbänden (VCD, ADFC, BUND usw.) kann die kommunale Einführung von Fahrradhäuschen dann in einem Zeitraum von etwa einem Jahr gelingen.

Ausführliche Informationen und alle Textvorlagen in:
Manfred Krüger-Sandkamp: Das Fahrradparkhaus vor der Haustür, Praxis der privaten Fahrradabstellanlagen und ihre Durchsetzung in den Kommunen; Herausgegeben vom VCD Dortmund

Stand: 21.01.2006
     

   
 
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