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Überlassungsvertrag zwischen VCD und Nutzern

Mustervertrag des VCD mit den Nutzern eines Fahrradhauses

Überlassungsvertrag 
zwischen
dem Verkehrsclub Dortmund-Unna e. V., Eisenmarkt 1, 44137 Dortmund
-       im folgenden VCD genannt -
und
der GbR „Nutzungsgemeinschaft Fahrradhaus Musterstraße" (Anlage 2) vertreten durch den/die GeschäftsführerIn ......................... .
- im folgenden GbR genannt -

Präambel 

Die Stadt Dortmund gestattet dem VCD durch Vertrag seit 2001, Fahrradhäuser im öffentlichen Raum aufzustellen. Der VCD fördert durch die Aufstellung die Fahrradnutzung in Dortmund. Die Fahrradhausnutzer bilden eine Selbsthilfegruppe, die sich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert.
Die Fahrradhäuser sind mit öffentlichen Geldern gefördert worden und dürfen nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden.

§ 1 Objekt

Der VCD überlässt der GbR das Fahrradhaus an der Musterstraße in 44____ Dortmund.

§ 2 Überlassungszweck

Die Überlassung erfolgt allein zum Zweck des Abstellens von Fahrrädern im Fahrradhaus.

§ 3 Überlassungsdauer

Die Überlassung beginnt am ____________ und läuft unbefristet.
Der Überlassungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 4 Überlassungsentschädigung/Nutzungsentschädigung

Die Überlassung erfolgt unentgeltlich.
Soweit dem VCD im Zusammenhang mit dem Objekt jedoch Kosten und/oder Auslagen entstehen, sind diese von der GbR zu erstatten. Dies betrifft insbesondere die vom VCD objektbezogen abgeschlossenen Versicherungen.  Die Abrechnung der Kosten und/oder Auslagen erfolgt in der Regel einmal jährlich.

§ 5 Zustand des Überlassungsobjektes

Die GbR übernimmt das Überlassungsobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand.

§ 6 Geschäftsführung

Die GbR benennt einen Geschäftsführer, der die GbR organisiert und gegenüber dem VCD vertritt.

§ 7 Investitionskostenzuschuss

Die GbR zahlt dem VCD bei Abschluss dieses Vertrages einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von ________EUR.
Sofern in den ersten drei Jahren nach Abschluss dieses Vertrags das Überlassungsverhältnis aufgelöst werden muss (z.B. weil die Gestattung durch die Stadt Dortmund widerrufen wird), erhält die GbR den Investitionskostenzuschuss abzüglich 10% je genutztes Kalenderjahr zurück.

§ 8 Wirkung des Gestattungsvertrages

Der Gestattungsvertrag des VCD mit der Stadt Dortmund vom _________ wird zum Inhalt dieses Vertrages gemacht und ist als Anlage1 diesem Vertrag beigefügt. Die GbR verpflichtet sich,

  • Anordnungen der Stadt Dortmund aus dem Gestattungsvertrag gegenüber dem VCD umgehend nachzukommen.
  • VCD von Ansprüchen der Stadt Dortmund aus dem Gestattungsvertrag freizustellen.

§ 9 Instandhaltung, Versicherung, Betriebskosten

Die GbR hat das Fahrradhaus regelmäßig zu reinigen, zu streichen und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. (hierzu siehe auch § 5 Absatz 4 und 5 des Gestattungsvertrages der Stadt Dortmund!)
Die GbR legt für Instandhaltung und Wartung des Fahrradhauses einen Rücklagentopf auf einem Gemeinschaftskonto an.
Die GbR trägt die Kosten für Instandhaltung und Wartung sowie für die durch den VCD objektbezogene Haftpflicht- und Gebäudeversicherung. (Höhe siehe Anhang).

§ 10 Obhutspflicht des Nutzers

Die GbR verpflichtet sich, das Überlassungsobjekt schonend und pfleglich zu behandeln und haftet für Schäden, die durch die Verletzung der ihr obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden.
Die GbR hat Schäden, für die sie einstehen muss, umgehend zu beseitigen. Kommt sie dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so kann der VCD die erforderlichen Arbeiten auf Kosten der GbR vornehmen lassen. Bei Gefahr drohender Schäden bedarf es der schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht.

§ 11 Risikotopf

Der VCD richtet für alle von ihm errichteten Fahrradhäuser im Stadtgebiet Dortmund einen gemeinsamen Risikotopf ein. Zweck des Risikotopfes ist es,

  • das Haftungsrisiko des VCD abzudecken, insbesondere das Haftungsrisiko aus dem Gestattungsvertrag und aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den Fahrradhäusern, so weit der VCD von den jeweiligen GbRs / Nutzungsgemeinschaften aus rechtlichen und tatsächlichen (z.B. Vermögensverfall) Gründen eine Erstattung nicht erlangen kann.
  • für den Fall des Zahlungsausfalles bzw. Leerstands und zur Abdeckung der Kosten für anfallende Instandhaltungsarbeiten an den bestehenden Fahrradhäusern (soweit diese vom der GbR gemäß § 9 nicht getragen werden müssen oder aufgrund Vermögensverfalles nicht getragen werden können).
  • Auflösung oder Verlegung von Fahrradhausstandorten abzusichern.

Der kalkulierte Betrag (siehe Anhang) wird vom VCD jährlich überprüft und kann, bei Änderung der Kalkulation, gem. § 315 BGB vom VCD für die Zukunft geändert werden.

§ 12 Überlassung an Dritte 

Das Objekt darf nur von den Mitgesellschaftern der Nutzungsgemeinschaft, deren Mitgliedern aus Familie oder Lebensgemeinschaft, Mietern von Eigentumswohnungen und Besuchern genutzt werden. Eine Nutzungsüberlassung an andere Personen ist nur in Ausnahmefällen möglich und vom VCD zu genehmigen. Eigenmächtige Nutzungsüberlassung an andere Personen, gleich welcher Art und egal zu welchen Konditionen ist unzulässig und stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung dar.

§ 13 Bauliche Änderungen

Bauliche Änderungen durch den Nutzer, insbesondere Um- und Einbauten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des VCD vorgenommen werden. Die GbR haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem von ihm veranlassten baulichen Änderungen entstehen.

§ 14 Kündigung des Gestattungsvertrages

Kündigt die Stadt Dortmund den Gestattungsvertrag und besteht keine Möglichkeit das Fahrradhaus in der nahen Umgebung durch einen erneuten Gestattungsvertrag aufzustellen, so ist das Fahrradhaus von der GbR unter Einhaltung der Auflagen aus dem Gestattungsvertrag  an den VCD zu übergeben.

§ 15 Rückgabe des Fahrradhauses

Bei Auflösung dieses Vertrages, also auch bei Kündigung des Gestattungsvertrages, hat die GbR das Fahrradhaus dem VCD in dem Zustand zu übergeben, in dem sie es erhalten hat.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

§ 17 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen derzeit nicht.

Dortmund, den :...................... 

 

...........................................

VCD

 

...........................................

GbR Fahrradhaus, GeschäftsführerIn

 

Anhang: Der Betrag für Versicherungen und Risikotopf wird festgesetzt auf zurzeit _____EUR, die von der GbR jährlich bis zum 01.03. an den VCD zu überweisen sind.

Anlage 1: Gestattungsvertrag

Anlage 2: Nutzergemeinschaft GbR Mitgliederliste

 

 

Stand: 31.01.2013
     

   
 
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