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Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) setzt "ideologiefrei" auf die Straße.

Ideologiefreie Verkehrspolitik?

Die Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Landes bevorzugt massiv den Autoverkehr und entsorgt zahlreiche wichtige Schienenprojekte in den Papierkorb

Hinter dem sperrigen Wortungetüm „Integrierte Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen” (IGVP) verbirgt sich die noch vom vorigen Landtag einmütig beschlossene Zusammenlegung der bisher getrennten Landesbedarfspläne für Straßenbauprojekte und ÖPNV-Maßnahmen zu einem einheitlichen Infrastrukturbedarfsplan.

Seit 2002 hat ein Gutachterstab deshalb rund 400 Straßenbauplanungen und zirka 200 Schienenprojekte nach einem einheitlichen Verfahren unter die Lupe genommen und auf ihren Nutzen für Verkehr, Gesellschaft und Umwelt sowie auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis hin untersucht. Angesichts der Vielzahl der Projekte erscheint der Zeitaufwand von rund drei Jahren für die Analyse durchaus gerechtfertigt.

Wenige Tage vor Weihnachten nun hat das federführende Landesverkehrsministerium (MBV) die Bewertungen aller untersuchten Projekte ins Internet gestellt (www.igvp.nrw.de) und den Regionalräten (das sind die „Parlamente” auf Bezirksregierungsebene) eine Vorschlagsliste mit den zu verwirklichenden Projekten übermittelt, mit der Maßgabe, bis Anfang März über diese Liste zu entscheiden. Zieht man noch mindestens eine Woche für die Weihnachtstage ab, so verbleiben den Regionalräten ganze acht Wochen, um sich durch die jeweils 10-seitigen Bewertungs-Dossiers durchzuwühlen. Städte und Gemeinden sowie die Zweckverbände hatten ganze 14 Tage Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu beziehen.

In dieser kurzen Zeit kann eine sachgerechte Beurteilung der durchgeführten Bewertungen und eine sachgerechte Entscheidung für bzw. auch gegen einzelne Projekte nicht erfolgen. Diese wäre aber aufgrund der knappen Kassen dringender nötig denn je. Dennoch sind unter Hochdruck eine Vielzahl von Stellungnahmen verfasst worden und an die Bezirksregierung bzw. den Regionalrat geschickt worden.

Warum eigentlich die ganze Eile? Offensichtlich fürchtet das Ministerium die ab Sommer obligatorische Plan-Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), bei der noch einmal alle vorgesehenen Maßnahmen auf ihre Umweltrelevanz hin untersucht werden müssen – wer Angst vor so einer Prüfung hat, der hat sicherlich auch seine Gründe dafür. Und ganz offensichtlich geht es darum, die neue, angeblich ideologiefreie Verkehrsplanung ins Werk zu setzen. Von den ca. 400 Straßenbauprojekten haben es immerhin zwei Drittel auf die Vorschlagsliste geschafft, sie sollen bis 2015 verwirklicht werden. Bei den ca. 200 Schienenprojekten sieht es da schon deutlich trüber aus, ganze 29 Projekte hält das Ministerium für realisierungswürdig, dies aber auch nur dann, wenn die Aufgabenträger die erforderlichen Bestellgarantien abgeben und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Eine solche Einschränkung gibt es bei den Straßen selbstverständlich nicht, für Straßen ist offensichtlich genug Geld da. Und auch die Auswahl der zu verwirklichenden Projekte lässt sich beim besten Willen nicht aus der Analyse ableiten; eine hohe Nutzwertzahl bzw. ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis führt noch lange nicht auf den Pfad der Realisierung, umgekehrt ist eine miserable Bewertung durchaus noch kein K.o.-Kriterium.

Für unsere Region sieht die Sachlage so aus: Unter den 29 Schienenprojekten finden sich tatsächlich auch 4 Stadtbahnprojekte für Dortmund wieder:
• Die Umnutzung der alten Hoeschbahn vom Zehnthof (403) nach Schüren
• Die Verlängerung der U 47 von Aplerbeck-Mitte bis Bahnhof Aplerbeck-Süd
• Die Verlängerung der U 41 von Hörde nach Benninghofen und
• Eine technischer Ausbau der U 47 zwischen Huckarde und Westerfilde

Nicht berücksichtigt sind hingegen die folgenden Projekte in und um Dortmund:
• Der viergleisige Ausbau der DB-Strecke Dortmund – Hamm
• Die Regionalstadtbahn nach Bergkamen (–Hamm)
• Die Streckenbeschleunigung nach Schwerte / Iserlohn
• Der Streckenausbau nach Herdecke / Hagen (Volmetalbahn; 30-Minuten-Takt)
• Der Streckenausbau der S 5 nach Witten
• Die Verlängerung der U 42 von Grevel nach Lanstrop
• Die Verlängerung der U 49 von Hacheney nach Wellinghofen
• Die Stadtbahnverbindung von Huckarde nach Kirchlinde
• Die Einbindung von Phoenix-West in das Stadtbahnnetz
• Damit verbunden die Gleisverbindung Reinoldikirche – Hauptbahnhof
• Die (perspektivische) Einbindung des gesamten Westfalenhütten-Areals und
• Die Verlängerung der U 46 von der Westfalenhalle bis Kirchhörde.

Sehr vorsichtig ausgedrückt: Die Auswahl ist etwas überraschend. Die Umwidmung der Hoeschbahn ist zwar interessant, aber bestimmt nicht das vordringliche Projekt, die Anbindung von Phoenix-West hingegen steht nach Ansicht des VCD ganz oben auf der Agenda, diese Stadtbahnstrecke muss noch vor der Neuansiedlung der zahlreichen Unternehmen erfolgen, sonst droht das gleiche Debakel wie im Technologiepark. Und auch der Ausbau der DB-Strecke nach Hamm ist auf die allerdringlichste Stufe zu stellen, hier behindern sich Nah- und Fernverkehr massiv, ein richtiger Takt ist aufgrund der fehlenden Gleise nicht möglich, die Streichung dieser Maßnahme unglaublich.

Völlig klar ist, dass nicht alle Projekte sofort nötig sind und deshalb bis 2015 komplett verwirklicht sein müssen. Nach Vorstellung der Landesregierung aber gibt es nur noch die oben genannten 29 Schienenprojekte (sofern denn die Finanzvorbehalte erfüllt sind), alle anderen zum Teil schon sehr detailliert geplanten Projekte landen im Papierkorb, die im bisher gültigen ÖPNV-Bedarfsplan existierende Kategorie „möglicher späterer Bedarf“ ist gleich mit entsorgt worden, auf dass man sich endlich nur noch um die wirklich wichtigen Verkehrsprojekte, also die Straßenbauvorhaben, zu kümmern braucht – „ideologiefreie Verkehrsplanung” eben.

Der Regionalrat hat die zahllosen Stellungnahmen aufgegriffen und am 9.2. zusätzlich zur Ministeriumsliste (Liste 1) noch eine Reserveliste („Nachrücker“, wenn Maßnahmen der Liste 1 ins Stocken geraten) sowie eine Liste für den weiteren Bedarf (Liste 2) aufgestellt und damit den längerfristigen Bedarf (nach 2015) dokumentiert. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Ministerium und der Landtag mit diesem Votum umgehen. Albrecht Buscher

Stand: 30.11.-0001
 
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