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News Die GRÜNE-Bundestagsfraktion

Pressemitteilungen

Wahlen in Indien: Faire Wahlbedingungen für alle?

Zum Beginn der Parlamentswahlen in Indien erklärt Schahina Gambir, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

In Indien finden in den nächsten sechs Wochen die größten demokratischen Wahlen statt. Die Entwicklungen der letzten Jahre und Monaten lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob das Umfeld der Wahlen gleiche Bedingungen und Chancen für alle politischen Kräfte gewährleistet. Eine lebendige und faire Demokratie benötigt gerechte Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien, gleichen Zugang zu Medien für alle Mitbewerber und eine freie und ausgeglichene Berichterstattung. Besonders die in Indien seit Jahren regierende hindu-nationalistische BJP von Premierminister Modi steht in der Verantwortung, die lange Tradition von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Land ernst zu nehmen und zu wahren.

Zuletzt haben die Herausforderungen für den Erhalt dieser Werte jedoch zugenommen. So wurde kurz vor den Wahlen der Oppositionspolitiker Arvind Kejriwal wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet. Die Behörden müssen, wie für alle Bürger des Landes, ein faires, unparteiisches und transparentes Verfahren gewährleisten.

Die Räume für eine kritische Zivilgesellschaft sind zunehmend enger geworden. Besorgniserregend ist zugleich die Polarisierung der Gesellschaft und die Diskriminierung gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten, auch durch staatliches Vorgehen.

Indien spielt eine herausragende Rolle in der regionalen und internationalen Staatengemeinschaft mit einer eigenen und selbstbewussten Außenpolitik. Deutschland betrachtet das Land als Partner in schwierigen geopolitischen Zeiten. Gerade unter Freunden ist es jedoch wichtig, kritische Themen offen anzusprechen und weiterhin im engen Austausch zu bleiben.

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Digitalministerkonferenz: Wichtiger Schritt für innovative und nachhaltige Digitalisierung

Zum heutigen Auftakt der Digitalministerkonferenz (DKM) erklärt Maik Außendorf, Sprecher für Digitalpolitik:

Heute fällt in Potsdam der Startschuss für die erste Digitalministerkonferenz der Länder. Erstmals erhält das Zukunftsthema Digitalisierung ein eigenes Ländergremium auf Ministerebene, das in seiner Bedeutung den Fachministerkonferenzen anderer etablierter Ressorts gleichkommt. Künftig ist es Aufgabe der Digitalministerinnen und -minister und der Digitalbeauftragten, über alle wichtigen digitalpolitischen Angelegenheiten der Länder zu beraten und übergreifende Projekte und Initiativen zu steuern. Die Gründung der Digitalministerkonferenz ist ein wichtiger Schritt für die föderale Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer innovativen und nachhaltigen Digitalisierung. Heute und morgen werden Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz, Datenvernetzung und digitale Zwillinge, digitale Teilhabe und Arbeitsbedingungen im Breitbandausbau diskutiert.

Berlin und Brandenburg haben für 2024 die Präsidentschaft der Konferenz übernommen. Als Grüne Bundestagsfraktion erwarten wir, dass weitere wichtige digitalpolitische Themen angestoßen und vorangetrieben werden. Die Unterstützung von Städten und Kommen bei der Entwicklung von Smart-City-Projekten, die Vernetzung im Bereich Open Data oder effektive Aufsichtsstrukturen für Digitalgesetze sind nur einige der dringenden Projekte, die angegangen werden müssen.

Besonders akut ist die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Digitalisierung der Verwaltung. Im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, wurde es von der Union im Bundesrat blockiert. Damit verlieren wir wertvolle Zeit, denn das Gesetz sieht wichtige Verbesserungen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung vor, etwa den verstärkten Einsatz freier Software oder einen Rechtsanspruch für Bürgerinnen und Bürger. Statt Verweigerung brauchen wir jetzt eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss für starke Impulse für den Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Digitalministerkonferenz ist eine gute Gelegenheit, die Sichtbarkeit digitaler Themen in der Fläche zu verbessern, die digitalpolitische Zusammenarbeit der Länder zu intensivieren und Angebote für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen, damit alle vom digitalen Wandel profitieren.

 

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Rücktritt des UN-Sondergesandten offenbart verfahrene Lage in Libyen

Zum Rücktritt des Sondergesandten der UN in Libyen erklärt Tobias B.Bacherle, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Der Rücktritt von Abdoulaye Bathily als Sondergesandter der UN in Libyen ist ein erneutes Eingeständnis, wie verfahren die jetzige Lage in Libyen ist. Trotz seiner Anstrengungen ist es ihm nicht gelungen, eine wirkliche Idee für die Zukunft Libyens oder ein Szenario für mögliche Wahlen zu entwickeln, das die lokalen Akteure überzeugen konnte.

Wir müssen den Rücktritt Bathilys als ein Alarmsignal sehen, das nicht zu einem erneuten Stillstand oder gar einer weiteren Destabilisierung der ohnehin angespannten Lage in Libyen führen darf. Denn die libysche Bevölkerung hat endlich eine bessere Zukunft verdient, als ihr wettstreitende Milizen und auf das eigene Interesse bedachte politische Eliten derzeit bereit sind zu geben.

In seiner Zeit im Amt war Bathily einer außenpolitischen Realität ausgesetzt, in der vor allem Russland keinerlei Interesse an einer Befriedung des Landes gezeigt hat, sondern im Gegenteil ein instabiles Libyen nach wie vor aktiv befördert. Auch vonseiten Ägyptens und der Türkei gab es wenig bis keine Rückendeckung für eine international gestützte Roadmap, die Wahlen in Libyen nähergebracht hätte.

Es braucht jetzt eine rasche Entscheidung für eine Nachfolge, die fähig ist, die verschiedenen Akteure an einem Tisch zu versammeln und der UN ihre Handlungsfähigkeit bei der Befriedung der Lage wieder zurückgibt. Auch der historische Besuch des türkischen Präsidenten Erdogan in Ägypten im Februar 2024 und die Beteuerungen Erdo?ans und al-Sisis, sich für Wahlen einzusetzen, können entscheidend sein und dürfen darum keine bloßen Lippenbekenntnisse bleiben.

Deutschland ist dazu angehalten, an seinen bisherigen diplomatischen Weg anzuknüpfen, den Berliner Prozess weiterzuführen und seiner Rolle als glaubwürdiger Vermittler nachzukommen. Vor allem braucht es jedoch jetzt ein gemeinsames Vorgehen bei nationalen und internationalen Partnern für eine Nachfolge Bathilys, bei dem nationale Sonderwünsche der falsche Weg sind. Genauso sind alle internationalen Akteure in Libyen in der Mitverantwortung, dazu beizutragen, eine Nachfolge für das UN-Amt zu finden, die zielgerichtet eine Befriedung des Landes voranbringen kann.

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Studie "Klimaschutz in Mietwohnungen: Modernisierungskosten fair verteilen?

Zu den Ergebnissen der heute vorgestellten Studie ?Klimaschutz in Mietwohnungen: Modernisierungskosten fair verteilen? erklärt Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Klimaschutz und Mieter*innenschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Wir wissen: Die klimafreundliche Modernisierung kann nur gelingen, wenn sie sozial ausgewogen ist. Dazu müssen wir gleichermaßen Sanierungsanreize für Vermietende bieten und Mietende vor finanziellen Belastungen schützen. Damit diese Gleichung aufgeht, braucht es auch die Unterstützung der öffentlichen Hand. Das Drittelmodell ist die Win-Win-Win-Situation für Wohnungswirtschaft, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt.

Mieterbund und Bund für Umwelt und Naturschutz zeigen in ihrer Studie, wie diese Rechnung mit dem sogenannten Drittelmodell aussehen kann: Mietende zahlen nach der Sanierung nicht drauf, dank niedriger Modernisierungsumlage und sinkenden Heizkosten. Vermietende profitieren von einer vereinfachten Umlage und dem direkten Sanierungszuschuss. Staat und Gesellschaft profitieren von einer erhöhten Sanierungsrate, dem gezielten Einsatz der Fördermittel und der Einhaltung unserer gemeinsamen Klimaziele im Gebäudesektor.

Wir Grüne fordern darum seit langem die Einführung des Drittelmodells. Die Studie liefert gute Argumente, weiter an der Umsetzung zu arbeiten.

Hintergrund:

Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm 2021 die Einführung des Drittelmodells gefordert. Dort steht: ?Die Wärmewende muss mit wirksamem Mieter*innenschutz und gezielter Förderung einhergehen. Wir wollen mit dem sogenannten Drittelmodell die Kosten für klimafreundliche Modernisierungen fair zwischen Vermieter*innen, Staat und Mieter*innen verteilen, sodass sie für alle bezahlbar und für die Vermieter*innen angemessen wirtschaftlich werden. Die Modernisierungsumlage wollen wir strikt begrenzen, damit Kosten nicht einfach auf die Mieter*innen abgewälzt werden können.?

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                    Studie
Einigung zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen haben sich auf die Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Solarpaket geeinigt.

Julia Verlinden, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Wir geben dem Klimaschutz in Deutschland ein starkes Update, das ihn fit macht für die nächsten 20 Jahre auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität. Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 ? 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren.

Vom neuen Solarpaket profitieren Kommunen im ganzen Land, die einfacher und schneller Wind- und Solarparks planen und umsetzen können. Und Millionen Bürgerinnen und Bürger können noch einfacher mit Balkonsolar zuhause Geld sparen und etwas Gutes für den Klimaschutz tun. Damit kann die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit noch größeren Schritten fortgeschrieben werden. Schon der erfolgreich beschleunigte Ausbau hat zu enormen CO2-Einsparungen geführt.

Dr. Lukas Köhler, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion FDP erklärt dazu:
Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können. Da bis dahin der Emissionshandel das Erreichen der Klimaziele in ganz Europa sicherstellt, sind aus Sicht der FDP-Fraktion dann keinerlei nationale Vorschriften mehr notwendig. In jedem Fall aber haben wir sichergestellt, dass es auch nach 2030 keine Sektorziele und damit keine Fahrverbote geben wird. Das marktwirtschaftliche Update der neuen deutschen Klimapolitik zeigt sich auch im Solarpaket. Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren. Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen.

Matthias Miersch, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:
Endlich der Durchbruch: Wir integrieren europäische Regelungen in das Klimaschutzgesetz und stellen damit mehr Verbindlichkeit her. Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Mit dem Solarpaket geben wir gleichzeitig wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Net Zero Industry Act zügig umzusetzen und dabei insbesondere auch die heimische Solarindustrie zu stärken.

 

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                    Einigung zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket
Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

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Ein Jahr Bürgerkrieg: Humanitäre Katastrophe im Sudan

Sexualisierte Gewalt, Einsatz als Kindersoldaten, eine drohende Hungersnot für acht bis zehn Millionen Menschen ? das ist die aktuelle Lage für die Zivilbevölkerung im Sudan ein Jahr nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs am 15. April 2023.

Seit Beginn der brutalen Gewalt wurden über 14.000 Menschen getötet und über 27.000 verletzt. Sexualisierte Gewalt zerstört das Leben vieler Frauen und Mädchen. Über acht Millionen Sudanesinnen und Sudanesen wurden vertrieben, mindestens 1,8 Millionen Menschen flohen in die Nachbarländer Tschad, Ägypten, Äthiopien, Südsudan, Libyen und die Zentralafrikanische Republik. Mit über sechs Millionen Binnenflüchtlingen innerhalb Sudans handelt es sich um die aktuell größte Binnenvertreibung weltweit.

Dokumentierte Gewalttaten, darunter vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte wie Schulen, Krankenhäuser oder humanitäre Einrichtungen, ethnisch motivierte Gewalt und die Behinderung von humanitärer Hilfe zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung stellen mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Besonders in den Regionen Khartum, Darfur und Kordofan hat sich die ohnehin dramatische humanitäre Lage weiter verschlechtert. Laut World Food Programme sind rund 18 Millionen Menschen von akutem Hunger betroffen. Gleichzeitig ist der humanitarian response plan der Vereinten Nationen für Sudan für das Jahr 2024 bislang nur zu 5,4 Prozent gedeckt.

Die desolate Sicherheitslage, die Abwesenheit von staatlichen Instanzen, Plünderungen, fehlende Netz- und Telefonverbindungen sowie Mangel an Treibstoff, Bargeld, Hilfsgütern und humanitärem Personal vor Ort machen die Arbeit von Organisationen der humanitären Hilfe nahezu unmöglich. Viele Organisationen wie das World Food Programme mussten ihre Einsatzzentralen in die Nachbarländer verlegen.

Wir fordern die Konfliktparteien auf, ihre Waffen niederzulegen und die sichere und ungehinderte Arbeit für humanitäre Organisationen unverzüglich und vollständig wiederherzustellen. Die humanitäre Hilfe muss dringend die notleidende sudanesische Zivilbevölkerung erreichen. Darüber hinaus steht die Staatengemeinschaft in der Pflicht, bei der  humanitären Geberkonferenz am Montag in Paris konkrete Zusagen und vor allem Mittel bereitzuhalten, die eine humanitäre Katastrophe verhindern.

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Falsches Signal: Russische und belarusische Athlet*innen bei Olympia in Paris 2024

Zum Sachstand der Bundesregierung zur Zulassung von Athlet*innen aus Russland und Belarus zu den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 im Sportausschuss erklären Philip Krämer, Obmann im Sportausschuss, und Boris Mijatovi?, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:

Die Entscheidung des IOC und IPC, dass russische und belarusische Athletinnen und Athleten nicht konsequent von den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 in Paris ausgeschlossen werden, sendet weiterhin das völlig falsche Signal. Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein schwerwiegender Bruch des Völkerrechts und steht in klarem Widerspruch zur Olympischen Idee. Die Teilnahme unter neutraler Flagge ändert nichts an der engen Verflechtung von Sport und Militär in Russland und stellt die Teilnahme Einzelner über den kollektiven Schutz ukrainischer Athletinnen und Athleten. Ukrainische Athletinnen und Athleten sehen sich nun eventuell gezwungen, gegen Repräsentantinnen und Repräsentanten der angreifenden Nation anzutreten.
Russland und Belarus sind weiterhin an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt. Rund 80 Prozent der russischen und belarusischen Sportlerinnen und Sportler sind Teil des staatlichen militärischen Systems, werden von diesem gefördert und aktiv für Propagandazwecke eingespannt. Zu glauben, dass die Athletinnen und Athleten nicht für die russische Propaganda instrumentalisiert werden, wäre naiv.
Das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass der Schutz der Menschenrechte von ukrainischen Athletinnen und Athleten im Vordergrund stehen muss und die Sportverbände verpflichtet sind, die Menschenwürde besonders von vulnerablen Sportlerinnen und Sportlern zu schützen.
Mit der Ankündigung Russlands, im Spätsommer nach den Spielen in Paris eigene ?Freundschaftsspiele? in Russland zu veranstalten, missbraucht das russische Regime den Sport. Spätestens diese jüngste Initiative zeigt auf, dass eine Wiedereingliederung russischer und belarusischer Athletinnen und Athleten in die internationale Sportwelt einer Farce gleicht.

Die solidarische Haltung des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) gegenüber ukrainischen Athletinnen und Athleten ist wichtig und vorbildlich - und Rückendeckung für die Bevölkerung in der Ukraine. Die deutsche Sportgemeinschaft und der DOSB müssen gegenüber den Weltverbänden geschlossen Haltung zeigen und deutlich machen, dass der Schutz ukrainischer Athletinnen und Athleten an erster Stelle steht.
 

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In Belgrad wird neu gewählt: Europa muss dieses Mal genau hinsehen

Der Europaausschuss des Deutschen Bundestages hat sich an diesem Donnerstag im Rahmen eines Berichterstattergesprächs mit proeuropäischen und demokratischen Oppositionspolitikern und Politikexperten aus Serbien ausgetauscht. Die Opposition zeichnete ein düsteres Bild der politischen Verhältnisse. Die Berichterstatter der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag sehen die Situation mit Sorge. Dazu erklären Boris Mijatovi? (Bündnis 90/ Die Grünen), Josip Juratovic (SPD), und Thomas Hacker (FDP):

Präsident Aleksandar Vu?i? gibt nach außen vor, Serbien in die Europäische Union führen zu wollen. Was sich im Vorfeld der serbischen Lokalwahlen ereignet, erinnert aber eher an die Versuche eines Autokraten, seine Machtposition auszuweiten. Die serbischen Behörden müssen die Empfehlungen des ODIHR-Berichts und der Quintgruppe so umsetzen, dass alle Voraussetzungen für faire und freie Wahlen geschaffen werden. Ebenfalls nachkommen sollten sie den berechtigten Mindestforderungen der Opposition für ein faires politisches Umfeld. Dazu zählen die Kontrolle und Revision des Wählerverzeichnisses, mehr Präsenz für die oppositionellen Kräfte und kritische Meinungen in den öffentlich-rechtlichen Medien sowie ein einheitlicher Wahltag für alle Lokalwahlen, um Wahlbetrug durch mehrfache Stimmabgabe zu verhindern. Es darf kein Druck auf die Wählerinnen und Wähler ausgeübt werden. Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag sehen mit großer Sorge, dass sich Präsident Vu?i? erneut ungebührlich in die Vorbereitung der Wahlen einmischt. Die Lokalwahlen werden zu nationalen Wahlen hochstilisiert, vorbei an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger.

 

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EU und Schweiz müssen Verhandlungen zügig abschließen

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag ist der Chefunterhändler der EU für die Verhandlungen mit der Schweiz über ein neues Abkommen, Richard Szostak, zu Gast gewesen. Thema des Austausches war ein Ausblick auf die anstehenden Verhandlungen sowie die Verhandlungsmandate der EU und der Schweiz.

Es ist bereits das dritte Mal in dieser Wahlperiode, dass sich der EU-Ausschuss mit der Schweiz und deren Beziehung zur Europäischen Union befasst. Dies unterstreicht die besondere Bedeutung, die der Deutsche Bundestag diesem Thema beimisst. Die Bundestagsabgeordneten Chantal Kopf (Grüne), Ann-Veruschka Jurisch (FDP) und Markus Töns (SPD), zuständige Berichterstatter in der Ampel-Koalition für die Schweiz im Europaausschuss, äußern sich dazu wie folgt:

Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz müssen jetzt zügig abgeschlossen werden. Eine weitere Hängepartie darf es nicht geben.

Es handelt sich klar um eine Paketlösung, deren Rahmen das gemeinsame Verständnis aus dem Herbst 2023 ist. Die Alternative zu einem Scheitern der Verhandlungen ist nicht die Fortsetzung des Status quo, sondern eine kontinuierliche Erosion des bilateralen Verhältnisses zwischen der EU und der Schweiz. Für eine beiderseits angestrebte Vertiefung der Beziehungen müssen die bereits weitreichenden Zugangsrechte der Schweiz zum EU-Binnenmarkt von entsprechenden Pflichten seitens der Schweiz begleitet werden.

Die Verhandlungsmandate auf beiden Seiten bieten die Grundlage für ein faires Abkommen. Der Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt auf Grundlage seiner Regeln sowie zu Kooperationsprogrammen der EU kann weiter erhalten bleiben und ausgebaut werden. Dem müssen aber verstetigte finanzielle Beiträge von Schweizer Seite gegenüberstehen, die der Leistungsfähigkeit und dem hohen Nutzen für die Schweiz entsprechen. Die erneute Assoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm ?Horizont Europa? muss schnellstmöglich erfolgen.

Gerade auch im Bereich des für die Schweiz so wichtigen Lohnschutzes und den institutionellen Fragen unterstützen wir die bereits geeinten Einigungskorridore. Ein gemeinsamer Markt braucht Regeln und Entscheidungen, die für alle Teilnehmer bindend sind.

Die Schweiz ist als enge Partnerin Teil der Wertegemeinschaft der EU. Wir erwarten von der Schweizer Seite die weitere Unterstützung der Sanktionspolitik der EU sowie insgesamt der Ukraine- und Russlandpolitik der EU.

Hintergrund:
Die mehrjährigen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über ein institutionelles Rahmenabkommen waren im Mai 2021 fast abgeschlossen. Die Schweizer Regierung machte überraschend einen Rückzieher und brach die Verhandlungen ab. Mit dem Beschluss neuer Verhandlungsmandate in der EU und der Schweiz wurden die Verhandlungen nun wieder aufgenommen.

Am 28. September 2022 gaben die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Grüne und FDP bereits eine Erklärung zu den Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz ab. In dieser Erklärung forderten die Fraktionen die Wiederaufnahme von Verhandlungen.

In Bezug auf die Sanktionen gegen Russland und die Unterstützung der Ukraine wird es in der Schweiz eine Volksabstimmung über die schweizerische Neutralität (Neutralitätsinitiative) geben. Die Antragsteller fordern dabei die Neutralität in der Schweiz so auszugestalten, dass eine Beteiligung an Sanktionen gegen kriegsführende Staaten unmöglich wird.

 

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Starke Unterstützung für den Natürlichen Klimaschutz in den Kommunen

Zum Beschluss des Haushaltsausschusses, kommunale Projekte für den Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten mit knapp 200 Mio. Euro zu fördern, erklären Sebastian Schäfer, Mitglied im Haushaltsausschuss, und Jürgen Kretz, Mitglied im Umweltausschuss:

Der heutige Beschluss des Haushaltsausschusses markiert einen großen Erfolg für den Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten mit Schwerpunkt im ländlichen Raum. Als Grüne und als Ampelkoalition haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, dieses wichtige Förderprogramm mit mehr Mitteln auszustatten. Mit Erfolg: in den Verhandlungen haben wir erreicht, die bisherige Fördersumme zu verdoppeln. Es stehen nun rund 200 Mio. Euro für viele kommunale Projekte zur Verfügung, die einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Erhalt und Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und so die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung der Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, als zentrale Verbündete für den Natürlichen Klimaschutz.

Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Bundesumweltministerin Steffi Lemke letztes Jahr auf den Weg gebracht hat. Es ist das stärkste und umfangreichste Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik.

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Einigung auf Quick Freeze klarer Erfolg grüner Bürgerrechtspolitik

Zu dem zwischen SPD, Grünen und FDP ausgehandelten Kompromiss in Sachen Quick Freeze/Vorratsdatenspeicherung erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Seit knapp 20 Jahren ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung Gegenstand harscher politischer Diskussionen. Wiederholt haben höchste Gerichte die Speicherung für mit geltendem deutschem und europäischem Grundrecht für unvereinbar erklärt. Dennoch haben die Befürworter unbeirrt an dem Ermittlungsinstrument festgehalten. Den Ermittlungsbehörden, die Rechtssicherheit für ihre tägliche Arbeit brauchen, haben sie damit einen Bärendienst erwiesen.

Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt. Die Strafverfolgung wird effektiviert und den Behörden ein rechtssicheres Instrument an die Hand gegeben. Die Einigung stellt eine Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer die Strafverfolg verbessernden und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar.

Einziger Wermutstropfen des nun ausgehandelten Kompromisses ist zweifellos, dass die von der Großen Koalition geschaffene, seit Jahren ausgesetzte, bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gleich von mehreren höchsten Gerichten auf Bundes- und Europaebene für nichtig erklärt wurde und offen verfassungswidrig bleibt, nicht zurückgenommen werden soll.

Diese Leiche einer völlig überholten, Grundrechte negierenden Sicherheitspolitik bleibt also im Keller. Doch wer allen Ernstes glaubt, dass dieses Instrument jemals wieder zum Einsatz kommt und es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch irgendeinen Spielraum gibt, diesen Zombie wiederzubeleben, ist klar auf dem Holzweg.

Ganz im Gegenteil wird die Ampelfraktion den im Koalitionsvertrag vereinbarten, nun endlich eingeschlagenen Weg einer grundrechtsorientierten, die Rechtssicherheit erhöhenden, modernen Sicherheitspolitik konsequent fortsetzen.

 

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Ampel-Einigung stellt wichtige Weichen für Wasserstoff-Kernnetz

Die energiepolitischen Sprecher*innen der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird in der kommenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestages behandelt. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen.

Dazu erklärt Dr. Ingrid Nestle, Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

?Ich freue mich, dass wir mit der Ampel einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz vorlegen. Der nächste Baustein für die sichere Energieversorgung der Zukunft liegt vor. Und wir schaffen Flexibilität, um auf künftige Entwicklungen zu reagieren.?

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Michael Kruse erklärt dazu:

?Diese Einigung setzt einen Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf. Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche. Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut haben. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg, Deutschland zur führenden Wasserstoff-Nation zu machen.?

Die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Nina Scheer erklärt dazu:

?Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt. Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.?

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Ampel einigt sich auf Gesetzesgrundlage für Bezahlkarte

Die Ampelfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit wurde der Wunsch der Länder umgesetzt. Dazu erklären Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen), Dagmar Schmidt (SPD) und Lukas Köhler (FDP):

Andreas Audretsch, Stv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
?Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss - all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden. Wir haben gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert ist. Gerade Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das gewährleistet die gesetzliche Regelung nun.?

Dagmar Schmidt, Stv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion:
?Wir stehen zu unserem Wort und setzen den MPK-Beschluss um. Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen. Dieser sichert, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können - mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ich bin froh, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, die Länder wie verabredet bei der Umsetzung ihrer Bezahlkarten zu unterstützen.?

Lukas Köhler, Stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion:
?Mit dieser Einigung geben wir den Ländern die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen können. Damit setzen wir die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen und vom Kabinett beschlossenen Vereinbarungen ohne inhaltliche Änderungen um. Die Länder haben nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten.?

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Zukunft des Trade- und Technology Council

Mit Blick auf das sechste und voraussichtlich letzte Treffen des EU-US Trade- und Technology Council (TTC) in Leuven, Belgien erklärt Tobias B. Bacherle, Obmann im Digitalausschuss und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Das Superwahljahr, in dem auf beiden Seiten des Atlantiks gewählt wird, kann zu einer erneuten Zerreißprobe der wiederbelebten, transatlantischen Beziehungen werden. Gerade in solchen Zeiten politischer Unsicherheit sind Formate auf Arbeitsebene umso wichtiger: Genau so ein Format ist der Trade and Technology Council (TTC). Im globalen Wettbewerb mit autokratischen Kräften brauchen wir Bündnisse mit gleichgesinnten Staaten, genauso wie die gemeinsame, detaillierte und technische Arbeit auf operativer Ebene. Vor allem deshalb müssen die EU und USA heute und morgen beim TTC in Belgien konkrete Antworten auf drängende geopolitische Herausforderungen liefern.

Als Ergebnis des letzten TTC-Treffens erwarten wir: Eine engere Kooperation zwischen dem europäischen und dem US-amerikanischen AI-Office und Ansätze für eine gemeinsame Gestaltung KI-basierter Innovationen. Die EU und USA müssen durch geteilte Standards und Definitionen von KI eine Grundlage schaffen, auf der sie einen wertebasierten Einsatz von KI langfristig garantieren und regulieren. Denn derzeit erleben wir einen globalen, technologischen Wettlauf.

Mit Blick auf Desinformation ist es wichtig, sich beim Treffen in Leuven auf ein gemeinsames Vorgehen zur Kennzeichnungspflicht von editierten und KI generierten Inhalten mittels einheitlicher Wasserzeichen bzw. Content Credentials zu einigen. Begrüßenswert ist es, dass das Treffen bereits jetzt ein Augenmerk auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Raum legt.

Damit wir diese dringlichen Themen auch in unbequemen Zeiten angehen können, brauchen wir ein stabiles Format, das Gesprächskanäle offenhält und die Zusammenarbeit weiterträgt: ob im Umgang mit China und Russland, der Bekämpfung von Desinformation, Regulierung von KI oder nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. Umso fataler ist es, dass das Format zunächst zum letzten Mal tagt und dessen Zukunft ungewiss ist. Auch hat der TTC bisher Parlamente und die Zivilgesellschaft nicht gut genug eingebunden.

Die EU und USA müssen in Leuven jetzt vor allem eines: eine konkrete Vision zur Zukunft des Trade and Technology Councils ausbuchstabieren, die auch politischen Widrigkeiten in Brüssel oder Washington standhält. Um die transatlantische Zusammenarbeit langfristig zu sichern, braucht es einen fest institutionalisierten, technischen Austausch, statt nur der Präsenz auf großen politischen Bühnen.
 

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                    Zukunft des Trade- und Technology Council
Minenräumung in der Ukraine ist ein Gebot der Menschlichkeit

Zum Internationalen Tag zur Aufklärung über die Minengefahr erklärt Merle Spellerberg, Obfrau im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung:

Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die fast täglich Opfer der Willkür von Minen werden. Es ist schrecklich, wie viele hunderte Menschen und besonders Kinder jedes Jahr in der Ukraine, in Syrien, dem Jemen und anderen Konfliktgebieten Opfer dieser heimtückischen Sprengkörper werden.

Die Ukraine ist die traurige Spitze unter den verminten Ländern der Welt. Es ist schockierend, dass seit Beginn des brutalen russischen Angriffskriegs schätzungsweise ein Drittel der Ukraine vermint worden ist. Damit greift Putin nicht nur ukrainische Soldat:innen an, sondern bedroht auch die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer:innen. Landminen stellen selbst Jahrzehnte später noch ein tödliches Risiko dar. Es ist klar, dass sie ein großes Hindernis für den Wiederaufbau der Ukraine sein werden.

Es ist ein guter Anfang, dass Deutschland, die EU und weitere NATO-Staaten bereits heute mehrere Millionen Euro zur Minenräumung für die Ukraine bereitstellen. Um die Ukraine vollständig zu entminen, werden aber schätzungsweise 35 Mrd. US-Dollar benötigt. Die G7-Staaten müssen hier ihren politischen Willen beweisen. Gemeinsam mit unseren Partner:innen müssen wir eine starke Koalition bilden, um diese Lücke zu schließen.

Als Vertragsstaat des Ottawa-Abkommen ist es unsere Pflicht, in Opferhilfe, Minenräumung und die Durchsetzung des Abkommens zu investieren. Minenräumung ist ein Gebot der Menschlichkeit. Minen blockieren die Perspektive auf einen nachhaltigen, stabilen Frieden. Auch in Krisenzeiten müssen wir deshalb entschlossen in Minenbekämpfung und Abrüstung investieren.

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Kinder aus der Armut holen: zentrale staatliche Aufgabe und gemeinsames Koalitionsprojekt

Zur jüngsten Diskussion über die Kindergrundsicherung erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen sozial- und familienpolitischen Projekte der Ampel-Koalition. Der Gesetzentwurf zu ihrer Einführung ist nach gründlicher Abstimmung zwischen den Kabinettsspitzen, allen fachlich beteiligten Ministerien, darunter auch den von der FDP geführten, kurz: vom gesamten Kabinett beschlossen worden. Wir sind uns darüber einig, dass wir allen Kindern echte Chancen ermöglichen wollen, ihre individuellen Potentiale ohne die vielfachen Hürden von Armut zu entwickeln.

Die bis zu 3,7 Mio. Kinder, die sich in verdeckter Armut befinden, müssen wir erreichen. Es ist nicht die Holschuld dieser Kinder und ihrer Familien, sich Zugang zu Hilfe und Beratungsmöglichkeiten zu verschaffen. Kinder vor Armut und damit ihre Zukunft zu sichern ist eine wesentliche staatliche Aufgabe, hier gibt es eine Bringschuld des Staates.

Genau in diesem Sinne haben wir, die SPD, die FDP und die Grünen, im Koalitionsvertrag die Kindergrundsicherung vereinbart. Wie zuletzt erst das Gutachten des Normenkontrollrates gezeigt hat, wäre die Kindergrundsicherung ein enorm wichtiger Schritt hin zu einem zugehenden, zielgenauen und effizienten Sozialstaat.

Wir erwarten, dass die FDP vertragstreu handelt und mit uns gemeinsam die Kindergrundsicherung umsetzt. Wir haben in den letzten Monaten viele Fragen bezüglich der Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzen oder der familienpolitischen Wirkung gemeinsam in den Blick genommen. Für einige wenige Fragen werden derzeit Lösungen abgestimmt. Die FDP muss sich fragen lassen, ob sie nach 2,5 Jahren Regierungsbeteiligung nun den Wahlkampf beginnen oder sich mit uns gemeinsam der Verantwortung für die Kinderarmut in unserem Land stellen will.

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Der Kohleausstieg wird Realität

Anlässlich der Abschaltung von Braun- und Steinkohlekraftwerken zum 01.04.24 erklärt Kathrin Henneberger, Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie:

Mit der Abschaltung von fünfzehn Braun- und Steinkohlekraftwerke beginnen wir die Umsetzung des Kohleausstieges. Allein bei der Braunkohle werden wir über Ostern die CO2-intensivsten Kraftwerke vom Netz nehmen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise sind die Stilllegungen von Kohlekraftwerken eine wichtige Maßnahme, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren und der Netze sowie Maßnahmen für Energieeffizienz wollen wir die Grundlage schaffen, die auf der UN-Klimakonferenz beschlossenen ?Abkehr von den Fossilen? in Deutschland umzusetzen.

Die Emissionen durch die Verbrennung von Kohle in Deutschland sind historisch enorm und zählen zu den zentralen Verursachern der Klimakrise. Deshalb gehen jetzt 15 schmutzige Kohlekraftwerksblöcke mit einer installierten Leistung von 4,5 GW vom Netz. Davon entfallen 3,1 GW auf Braunkohle und 1,4 GW auf Steinkohle. Vor der endgültigen Stilllegung der Kohlekraftwerke und -kraftwerksblöcke über Ostern hat die Bundesnetzagentur genau geprüft, ob die Abschaltung eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellt. Für die jetzt abgeschalteten Kraftwerke besteht diese Gefahr nicht, auch dank des von uns vorangetriebenen massiven Ausbaus der Erneuerbaren. Während im Jahr 2023 die Erneuerbaren zur Deckung des Strombedarfs mit über 50 % beitrugen, lag die Verstromung von Kohle auf einem historischen Tief.

Die Abschaltung ist ein großer Erfolg für Klimagerechtigkeit und geschieht im Wissen um die historische und globale Verantwortung für die Erreichung unserer Klimaziele. Der Ausstieg aus der Steinkohle bedeutet zudem ein Ende des Importes aus Regionen, wo der Abbau von Steinkohle seit Jahrzehnten mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung einhergeht. Am meisten betroffen sind davon bspw. in Kolumbien afrokolumbianische und indigene Gemeinden, welche neben Zwangsumsiedlungen und Wasserknappheit auch von gesundheitlichen Folgen durch die Minen betroffen sind.

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Mit Qualifizierungsgeld und attraktiver Ausbildungsförderung stark für die Zukunft

Zum Inkrafttreten der neuen Stufe des Aus- und Weiterbildungsgesetzes am 1. April erklären Tina Winklmann und Beate Müller-Gemmeke:

Tina Winklmann, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Das Thema Fachkräftesicherung betrifft mittlerweile fast alle Branchen. Deshalb verbessern wir die Förderung der Aus- und Weiterbildung, um Menschen für die Betriebe zu gewinnen und sie in den Betrieben stark für die Zukunft zu machen. Denn wir müssen wieder mehr junge Menschen für eine geeignete Ausbildung begeistern. Mit der Einführung des Berufsorientierungspraktikums unterstützen wir junge Menschen dabei, sich auszuprobieren und interessante Ausbildungsplätze kennen zu lernen. Mit dem Mobilitätszuschuss für Auszubildende machen wir eine Ausbildung in einer anderen Region und außerhalb des gewohnten Umfelds attraktiver. So unterstützen wir die dringend benötigten junge Menschen auf ihrem Weg in die Ausbildung.

Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Vom 1. April an wachsen die Chancen aller Beschäftigten, die vom Strukturwandel innerhalb ihrer Betriebe betroffen sind. Beschäftigte, die sonst ihren Job verlieren würden, können künftig mithilfe des Qualifizierungsgeldes Fort- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen. So können sie im Unternehmen andere Aufgaben übernehmen und zugleich ihren Job behalten. Mehr als drei Milliarden Euro nimmt die Bundesregierung dafür in die Hand. Und das ist gut so. Denn so verbinden wir Industriepolitik mit vorausschauender Arbeitsmarktpolitik und sorgen dafür, dass die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft wirklich gelingt.

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Arbeitsmarkt behauptet sich trotz stagnierender Wirtschaft

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit erklärt Frank Bsirske, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Soziales:

Am Arbeitsmarkt zeichnet sich ein anhaltender Aufwärtstrend bei den Erwerbstätigenzahlen und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab. Die Zahl der Arbeitslosen und die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit sind gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Angesichts der positiven Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt wird der Fachkräftemangel weiterhin ein Thema sein.

Ein Wermutstropfen ist die schwache Konjunktur. Das Konsumverhalten ist trotz sinkender Inflation verhalten und die Investitionstätigkeit bleibt hinter den Erwartungen zurück. Es bedarf daher dringender wirtschaftlicher Impulse und Zukunftsinvestitionen in die Infrastruktur.
Das von den Grünen vorgeschlagene Konzept des Deutschland-Investitionsfonds wäre ein wichtiger und notwendiger Schritt. Zahlreiche Wirtschaftsforschungsinstitute fordern ebenfalls die Einrichtung von Investitionsfonds bzw. Sondervermögen zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktur.

Um die Finanzierungsbedarfe im wirtschaftlichen Umbauprozess zu decken ist es erforderlich, endlich die Schuldenbremse zu reformieren. Alle Parteien, auch die Opposition, müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und sich für die Modernisierung unseres Landes einsetzen.

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?Housing Action Days 2024?

Zum Start der diesjährigen europaweiten Aktionstage ?Housing Action Days? vom 29. März bis zum 07. April erklärt Hanna Steinmüller MdB, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland, aber auch in ganz Europa, leben in ständiger Sorge. Sie haben Angst vor immer weiter steigenden Mieten, vor der nächsten Nebenkostenabrechnung oder gar vor dem Verlust der eigenen Wohnung und der Verdrängung aus dem sozialen Umfeld.

Wohnen darf nicht immer teurer und zur Existenzfrage werden. Gegen das derzeit bestehende ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Mietenden und Vermietenden, hilft es oft nur, wenn Menschen sich vor Ort miteinander vernetzen und gegenseitig unterstützen. Im eigenen Haus, im Wohnblock, in der Straße und letztlich im ganzen Stadtteil. Deshalb unterstützen wir die europaweiten Aktionstage ?Housing Action Days?, bei denen Mieter*innen für ihre Belange eintreten und sich untereinander vernetzen. Dieses Ungleichgewicht müssen wir politisch gerechter gestalten. Auch der immer größer werdende Andrang bei Beratungsstellen für Mieter*innen zeigt, dass unser derzeitiges Mietrecht zu kompliziert und intransparent ist und hier dringender politischer Handlungsbedarf besteht.

Deshalb brauchen wir endlich einen ausreichenden mietrechtlichen Schutz vor Preisexplosionen durch eine Verlängerung der Mietpreisbremse und niedrigen Kappungsgrenzen. Wir müssen bezahlbaren Wohnraum sichern, indem wir das Mietrecht zügig novellieren und das kommunale Vorkaufsrecht wieder nutzbar machen. Außerdem müssen wir endlich die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen, um sicheren und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

***

Hintergrund: Auch in diesem Jahr ruft das ?Europäische Aktionsbündnis für das Recht auf Wohnen und auf Stadt? zu einer gemeinsamen Aktionswoche auf. Vom 29. März bis 07. April 2024 finden deutschlandweit die ?Housing Action Days? statt. Mit der kollektiven Organisierung, verschiedenen Aktionen und Protesten soll den Belangen von Mieter*innen mehr Gehör verschafft werden.

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Fall Assange ? Urteil des britischen High Court macht Hoffnung

Zum Urteil des britischen High Court zum Berufungsantrag von Julian Assange erklären Erhard Grundl und Max Lucks:

Erhard Grundl, Sprecher für Medienpolitik:

?Von London geht das Zeichen aus, dass Investigativjournalismus eben Journalismus ist und kein Verrat. Das heutige Urteil ist ein starkes Zeichen für die universell geltende Pressefreiheit und spricht für die Rechtsstaatlichkeit in Großbritannien. Der Fall Assange bleibt aber weiterhin ein Ausnahmefall: Seine Haft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh erweckt den Eindruck, Assange sei schwerkriminell. Assange ist kein Verräter oder Spion, er hat nur seinen Job gemacht. Die Aufdeckung von Kriegsverbrechen und geschönten zivilen Opferzahlen ist von der Pressefreiheit gedeckt.?

Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

?Es liegt in der Hand der britischen Regierung, diesem beschämenden Verfahren ein Ende zu setzen. Die Entscheidungsgewalt der britischen Regierung ist heute ein Stück weit kleiner geworden. Die Auslieferungszusage muss zurückgenommen werden. Wir appellieren weiterhin an die US-Regierung, die Anklagen gegen Julian Assange sowie die Auslieferungsersuche fallen zu lassen und so seine politische Verfolgung endlich zu beenden. Wir setzen uns weiterhin für seine Freilassung ein.?

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Gaza: Forderung nach einer unverzüglichen humanitären Feuerpause und Freilassung aller Geiseln

Zur Forderung einer sofortigen humanitären Feuerpause in Gaza im Rahmen des EU-Gipfeltreffens erklären Boris Mijatovi?, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, und Lamya Kaddor, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

In Gaza droht eine menschengemachte Hungersnot verheerenden Ausmaßes. Über eine Millionen Menschen sind direkt von katastrophalem Hunger bedroht. Im Norden leidet bereits jedes dritte Kind an akuter Mangelernährung, mindestens 25 Kinder sind bereits an Unterernährung gestorben. Umso wichtiger ist der Appell der 27 Mitgliedstaaten der EU nach einer sofortigen humanitären Feuerpause, die zu einem dauerhaften Waffenstillstand führen soll. Wir unterstützen die Forderung ausdrücklich, die Versorgung der palästinensischen Zivilbevölkerung mit lebensrettender Hilfe endlich in einem dringend notwendigen Ausmaß sicherzustellen. Dazu muss auch die Sicherheit humanitärer Helfer:innen und ein ungehinderter Zugang zu den Bedürftigsten ermöglicht werden. Wir setzen uns für die Öffnung weiterer Grenzübergänge insbesondere im Norden Gazas ein, damit ausreichende humanitäre Hilfslieferungen von mindestens 500 Lkw pro Tag nach Gaza gelangen können. Hilfslieferungen über den Luft- und Seeweg bieten keine ausreichende Alternative, um die katastrophale humanitäre Lage in Gaza zu verbessern, die sich jeden Tag weiter zuspitzt.

Dass nun auch die die USA im UN-Sicherheitsrat per Resolution eine sofortige Feuerpause fordern, ist ein wichtiges politisches Signal. Zu viele Menschen sind gestorben. Zu lange schon befinden sich die Geiseln bereits in der Hand der Hamas. Nicht nur dieser Krieg, auch der Konflikt muss endlich enden. Die dringend notwendige Feuerpause muss daher auch der Ausgangspunkt einer klaren politischen Perspektive für die Menschen in Gaza mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung unter Einbeziehung der arabischen Nachbarländer sein. Dazu braucht es das Bekenntnis und das Engagement sowohl der Palästinenser als auch in Israel durch moderate Stimmen. Wir begrüßen daher ebenfalls die diese Woche durch den Rat der EU-Außenminister beschlossenen Sanktionen gegen die Hamas ebenso wie gegen gewalttätige Siedler im Westjordanland. Die radikalen Kräfte auf beiden Seiten sind das größte Hindernis auf dem Weg zu Frieden und mehr Sicherheit, sowohl für Israelis als auch für Palästinenser.
 

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Neue Cannabisregulierung überwindet die schädliche Prohibition

Zur Abstimmung im Bundesrat zum Cannabisgesetz erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Die Teillegalisierung von Cannabis wird Wirklichkeit. Mit dem Cannabisgesetz stellen wir erstmals Gesundheits- und Jugendschutz in das Zentrum der Drogenpolitik. Nach intensiven Gesprächen mit den Ländern ist es gelungen, das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen. Nun ist der Weg frei für den Aufbau legaler Alternativen für erwachsene Konsumierende. Bei der Umsetzung des Gesetzes brauchen die Länder Unterstützung. Die Bedenken, die im Bundesrat zur Sprache gekommen sind, nehmen wir ernst. Die in der Protokollnotiz zugesagte Unterstützung der Länder muss zügig umgesetzt werden.

Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben. Wir regulieren den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis-Clubs. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen für die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Als nächster Schritt folgt zeitnah ein Vorschlag für einen THC-Grenzwert, um Sicherheit im Straßenverkehr zu untermauern und Klarheit für Polizei und Konsumierende herzustellen.

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Irene Mihalic/Katja Mast/Johannes Vogel: Einigung über digitale Arbeitsverträge

Irene Mihalic/Katja Mast/Johannes Vogel: Einigung über digitale Arbeitsverträge

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über eine Änderung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im parlamentarischen Verfahren und die Einführung der Textform im Nachweisgesetz (Einführung digitaler Arbeitsverträge) erklären die ersten Parlamentarischen Geschäftsführenden der Regierungsfraktionen:


Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: ?Wir treiben Digitalisierung voran und machen auch Arbeitsverträge digital möglich. Das ist ein großer Schritt zur Vereinfachung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Gerade viele Start-Ups arbeiten häufig heute schon komplett digital, künftig machen wir das auch bei den Arbeitsverträgen in der Personalabteilung möglich. Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren.?


Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion: ?Wir modernisieren den Arbeitsmarkt: Arbeitsverträge und wesentliche Arbeitsbedingungen können künftig digital vereinbart werden. Das vereinfacht Prozesse. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um unseren Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu machen. Wir reduzieren Bürokratie und schaffen gleichzeitig mehr Transparenz und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die gefundene Lösung stellt sicher, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden können.?


Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP Fraktion: ?Wir Freie Demokraten freuen uns darüber ganz besonders. Endlich werden wirklich digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt. Das ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie. Wir entlasten damit die deutsche Wirtschaft und sorgen für einen modernen Arbeitsmarkt. Ein schon sehr gutes Bürokratieentlastungsgesetz wird dadurch noch besser.?

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Grundrechtsschutz und staatliche Transparenz entschlossen vorantreiben!

Zur Veröffentlichung des 32. Tätigkeitsberichts des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Digitales:

Der rasante technologische Fortschritt dieses Jahrzehnts bringt neben vielfältigen Chancen auch große gesetzgeberische Herausforderungen mit sich. Durch ihre ausgewiesene Expertise sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie sein gesamtes Team auch im vergangenen Berichtszeitraum Garanten für gute Gesetzgebung, einen effektiven Grundrechtsschutz und mehr staatliche Transparenz. Für dieses Engagement danken wir sehr.

Der 32. Tätigkeitsbericht des BfDI weist einmal mehr auf die herausragende Bedeutung des effektiven Schutzes der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Wandel hin. Während Kritiker häufig noch immer die längst widerlegte Mär vom Datenschutz als Innovationshemmer verbreiten, werden Deutschland und Europa mehr und mehr zum Tonangeber in der grundrechtswahrenden Regulierung neuer Technologien. Hierdurch wird auch eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz erreicht, die zentral für die tatsächliche Nutzung neuer digitaler Angebote und Anwendungen ist.

Die Empfehlungen des BfDI nehmen wir sehr ernst und mahnen an, diese in den zukünftigen und fortlaufenden Gesetzgebungsprozessen noch intensiver zu beachten. Von den zuständigen Ministerien erwarten wir die rasche Umsetzung der bisher noch unbearbeiteten Vorhaben des Koalitionsvertrags. Insbesondere die zeitnahe Etablierung einer effektiven KI-Aufsichtsstruktur, die Schaffung eines zeitgemäßen Beschäftigungsdatenschutzes sowie klare Rechtsgrundlagen und geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz komplexer Datenanalysetools durch Polizei und Nachrichtendienste erfordern einen sehr sensiblen Umgang mit personenbeziehbaren Daten.

Auch als Grüne mahnen wir eine baldige Erarbeitung und Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bundestransparenzgesetz an. Der Tätigkeitsbericht des BfDI macht deutlich, dass dem ambitionierteren Vorhaben nach wie vor nicht die notwendige Priorität eingeräumt wird. Das Bundesinnenministerium ist nun in der Verantwortung, den Empfehlungen Taten folgen zu lassen.

Wir bedanken uns ausdrücklich und im Namen der gesamten grünen Bundestagsfraktion bei Prof. Ulrich Kelber und seinem gesamten Haus für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Im Amt des BfDI sehen wir eine entscheidende Anlaufstelle zur Verteidigung unserer Grundrechte und wähnen uns bei der raschen Neubesetzung auf einem guten Weg.
 

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Demokratisch, vereint, vielfältig ? Bündnisse gegen Rassismus und Rechtsextremismus schmieden

Zum ?Internationalen Tag gegen Rassismus? am 21. März erklärt Schahina Gambir, stellvertretendes. Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Rassismus und Rechtsextremismus sind die größte Gefahr ? für unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wenn Mitmenschen konkret bedroht und angegriffen werden. Die Verbreitung von rassistischem Gedankengut in unseren Parlamenten, Institutionen und im Alltag hat unmittelbare Konsequenzen für Betroffene. Denn Ressentiments bereiten den Boden für Taten, wie beispielsweise vor wenigen Tagen in Hamburg, wo eine junge Mutter angegriffen und ihr das Kopftuch weggerissen wurde.
Hetze und rassistische Diskriminierung sind keine Randphänomene, sondern drängende Themen der gesamten deutschen Gesellschaft. Umso mehr muss es uns besorgen, dass die immer wieder beschworene Brandmauer nach rechts nicht nur bröckelt, sondern bereits erste Löcher hat. Hier brauchen wir breite Bündnisse aller Demokratinnen und Demokraten und eine klare inhaltliche Abgrenzung zu Rechtsextremen - im Bund, in den Länder und in den Kommunen. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Rassismus mahnt uns die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und sicherzustellen, dass jeder Mensch in Deutschland frei von Diskriminierung und Angst leben kann. Demokratieförderung, antirassistische und politische Bildung sind hierbei zentral und gilt es entschieden zu stärken.

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Strategische Partnerschaft zwischen EU und Ägypten kein Freifahrtschein für autokratische Politik al-Sisis

Zur Unterzeichnung einer strategischen Partnerschaft zwischen Ägypten und der EU erklärt Tobias B. Bacherle, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Es ist besorgniserregend, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Abkommen mit dem Machthaber Abd al-Fattah al-Sisi unterzeichnet, ohne klare und konsequente Bedingungen bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit einzufordern. Die strategische Partnerschaft der EU mit Ägypten darf kein Freifahrtschein für die autokratische Politik al-Sisis sein. Denn bislang demonstriert die ägyptische Führung immer wieder, wie sie jegliche unliebsame Kritik im Keim erstickt, Kritiker*innen aus dem Verkehr zieht und politische Spielräume nahezu inexistent hält.

Verbesserungen in puncto Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und verantwortungsvollem Regierungshandeln dürfen keine bloßen Worthülsen, sondern müssen praktische Grundlage einer Zusammenarbeit in Migrations-, Wirtschafts- und Energiefragen sein. Von der Leyen und al-Sisi wären gut beraten, sich dabei auch an den konkreten Forderungen des Nationalen Dialogs ? etwa der Verkürzung der Untersuchungshaft auf ein Jahr ? zu orientieren, den der Präsident schließlich selbst eingesetzt hatte. Wir müssen gleichzeitig anerkennen, dass Ägypten durch die Lage in Israel und den Krieg in Gaza, insbesondere dessen Auswirkungen auf die Schifffahrt im Suezkanal sowie Konflikten in den Nachbarländern, wirtschaftlich und geopolitisch enorm unter Druck steht und einen großen Beitrag bei der Aufnahme von Geflüchteten leistet.

Die EU darf ihre eigene Verantwortung nicht mittels einer Migrationskontrolle durch Ägypten und eine Unterstützung dessen Grenzschutzes auslagern. Ebenso müssen wir dafür Sorge tragen, dass Menschen in Ägypten sicher sind und eine Perspektive haben.

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Pseudo-Wahlen in Russland

Zum Ergebnis der Pseudo-Präsidentschaftswahlen in Russland erklärt Robin Wagener, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Die Menschen in Russland hatten keine Wahl. Das Ergebnis zeigt die autoritäre Schlinge des Regimes um das ganze Land. Der gesamte russische Staat wurde dem Machterhalt von Putin und seinem kleptokratischen Regime geopfert. Man hat sich mit einem Ergebnis bestätigen lassen, das den totalitären Anspruch bekräftigen soll. Mit realer demokratischer Zustimmung zu Putin, seiner Politik oder dem verbrecherischen Angriffskrieg hat es nichts zu tun.
Diese Pseudowahlen bestätigen Putins Verachtung für Demokratie. Zensur, Gewalt und Repression prägten das Bild. Dennoch konnte die oppositionelle Zivilgesellschaft einen kleinen Achtungserfolg verzeichnen. Die Protestaktion ?Mittag gegen Putin? offenbarte den Widerstand gegen das Regime im In- und Ausland.
Putin ersetzte international anerkannte Wahlbeobachter*innen der OSZE durch handverlesene Demokratieverächter. Diese sollen für die TV-Propaganda den Schein internationaler Legitimation wahren.
Die Durchführung der Wahlen in den von Russland temporär besetzten ukrainischen Gebieten ist ein weiterer Bruch des Völkerrechts - sie sind nichts wert.
 

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Die Klimaziele 2030 können erstmals erreicht werden

Zur Veröffentlichung der Treibhausgas-Daten durch das Umweltbundesamt erklärt Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:

Die Klimaziele 2030 können erstmals erreicht werden. Das ist eine sehr wichtige Nachricht, die Mut und Hoffnung macht. Die Zahlen sind ein sehr gutes Ergebnis unserer Klimaschutzpolitik. Sie zeigen: Klimaschutz wirkt, wenn ein politischer Wille besteht und entschlossen gehandelt wird. Für die Zukunft heißt das: Entschlossenes Handeln zahlt sich aus und muss fortgesetzt werden. Für die Zukunft unserer Kinder, für gute Jobs und Gerechtigkeit. Robert Habeck hat die Versäumnisse der letzten Jahre angepackt und aufgeräumt. Das war eine große Leistung. Mit einer attraktiven Förderung haben wir den Umstieg auf klimafreundliche Wärme für alle möglich gemacht und gezeigt, dass Klimapolitik und Soziales zusammengehen.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt sich rasant. Mittlerweile stammt mehr als die Hälfte unseres Stromes aus sicheren, erneuerbaren Energien. Das macht uns noch unabhängiger von russischen Gaslieferungen. Die schmutzige Kohleverstromung ist auf dem niedrigsten Wert seit den 1960ern. Und auch die Industrie schwenkt um auf einen Klimakurs. Mit Klimaschutzverträgen, die diese Woche gestartet sind, unterstützen wir energieintensive Industriebranchen beim Umstieg auf die neuesten, klimafreundlichen Technologien. Und sichern damit gleichzeitig die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Und trotz weniger Geld im Haushalt investieren wir ab diesem Jahr so viel in die Bahn wie keine Bundesregierung vor uns. Weiterer Handlungsbedarf besteht besonders im Verkehrssektor. Die CO2-Einsparungen im Verkehr sind deutlich zu gering. Damit wir unseren europäischen Verpflichtungen nachkommen, sind hier dringend weitere Klimaschutzmaßnahmen nötig.

 

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Schiedsgerichtsbarkeit und einseitige Anrufbarkeit - entscheidende Reformschritte für die Rückgabe von NS-Raubgut ist geschafft

Zur Entscheidung von Bund, Ländern und Kommunen anlässlich des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs, erklärt Erhard Grundl, Sprecher für Kultur- und Medienpolitik:

Ein entscheidender Reformschritt im Sinn der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien ist geschafft: Künftig wird Anspruchstellenden auf geraubtes Kulturgut aus der NS-Zeit eine Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung stehen. Sie kann von den Anspruchstellenden im Konfliktfall einseitig angerufen werden, auch in den Fällen, in denen in einem vorgeschalteten Verfahren keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte. Kulturstaatsminister Claudia Roth ist damit, nach Jahrzehnten des Stillstands seit der Einigung aus dem Jahr 1999 auf die Washingtoner Prinzipien, in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen ein entscheidender Reformschritt gelungen. Zugleich hat sie ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, für das die Zustimmung der Länder entscheidend war, umgesetzt. Natürlich gilt es dennoch sehr demütig zu sein, denn wir sind, was die Provenienzforschung und die Rückgabe von geraubtem Kulturgut angeht, sehr spät dran.

Künftig wird also die Möglichkeit einer einseitigen Verfahrenseinleitung gegenüber den Stellen, die öffentliches Kulturgut bewahren, möglich sein. Zudem werden Anspruchstellende in das Verfahren einbezogen und es soll ein verbindlicher Bewertungsrahmen für die Entscheidungsfindung entwickelt werden. Wesentlich ist außerdem, dass die Provenienzforschung gestärkt werden soll und Fachgutachten zur Provenienz in Auftrag gegeben werden können, auch wenn sich die fragliche Kultureinrichtung nicht an der Forschung der Herkunft daran beteiligt. Diese Reformschritte sollen bis spätestens zum Ende des Jahres umgesetzt werden.

Die Beratenden Kommission hat verdiente Arbeit geleistet und gerade in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen, obwohl ihr begrenzte Mittel zur Verfügung standen und ihr Schiedsspruch nicht bindend war. Ausgebremst wurde sie immer wieder, gerade von der Bayerischen Staatsregierung, zuletzt in sehr unrühmlicher Art im Fall des Picasso Gemäldes ?Madame Soler?, wo sie sich die jahrelang weigerte, die Kommission anzurufen und auch Staatsministerin Roth Bayern aufforderte, endlich einzulenken.

Zum Beschluss der KMK:
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2024/2024_03_13_20_KuPoSpG_BeratendeKommission_Beschlussvorschlag.pdf
 

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Bürokratie abbauen ? Privathaushalte und Wirtschaft entlasten

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das Bürokratieentlastungsgesetz IV durch die Bundesregierung erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Lukas Benner, Mitglied im Rechtsausschuss:

Mit dem Regierungsentwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz geht die Koalition einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der bürokratische Hürden abbaut und den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, Rechnung trägt. Faxgeräte und Aktenordner sind derzeit noch immer ein allzu vertrautes Bild in den Büros und Amtsstuben in unserem Land. Die Herausforderung besteht darin, Verwaltungsprozesse zeitgemäß auszugestalten und gleichzeitig Verlässlichkeit im demokratischen Rechtsstaat weiterhin zu gewährleisten.

Wir müssen dort effektiv nachsteuern, wo Verwaltungsaufwand zum Selbstzweck geworden ist, eine übermäßige Belastung für Unternehmen sowie Bürgerinnen mit sich bringt oder sogar unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte bedeutet. Es ist daher zu begrüßen, dass mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz ein breiter Katalog an Maßnahmen vorgelegt wird, um über die Jahre gewachsene Strukturen weiter zu entschlacken. Hierdurch werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit wirksam entlastet. Durch weitere Schritte zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs wollen wir zudem ganz konkret den Alltag der Menschen in unserem Land erleichtern. Eine digitale und schlanke Bürokratie schafft Akzeptanz und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.

 

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                    Bürokratie abbauen ? Privathaushalte und Wirtschaft entlasten
Bezahlbares Wohnen wird Standortfaktor

Zur Veröffentlichung der Studie ?Mitarbeiter Wohnen: Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor? vom Verbändebündnis ?Wirtschaft macht Wohnen? erklären Christina-Johanne Schröder, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
 

Christina-Johanne Schröder:

Wohnungsbau durch Unternehmen hat seit Jahrzehnten für lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum gesorgt. Als Regierungskoalition planen wir noch in diesem Jahr, die starre Baunutzungsverordnung zu modernisieren, Bauen zu beschleunigen und durch die Gebäudeklasse E zu vereinfachen. Damit dauerhaft bezahlbare Wohnungen entstehen, fordern wir, dass Unternehmen mehr steuerlich abschreiben können und Zuschüsse erhalten. So stärken wir sie im Wettbewerb um Fachkräfte. Genau das leistet unser Konzept Neue Wohngemeinnützigkeit.

Wohnen wird immer teurer. Durch den Fachkräftemangel sind Unternehmen darauf angewiesen, für ihre Beschäftigten sicheren und bezahlbaren Wohnraum in ihrer Nähe zu garantieren. Doch es fehlen in den entscheidenden Innenstadtlagen die notwendigen und sicheren Wohnungen. Wir Grünen wollen daher das vorhandene Potenzial von Wohnungen in Innenstädten nutzen. Mit einer Baugesetzbuchreform werden wir das Nachverdichten, Aufstocken und die Umnutzung von Büros erleichtern und somit Wohnungen im Stadtzentrum ermöglich. Neben einer effektiven Innenstadtentwicklung brauchen wir für die Beschäftigten dringend die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit, kombiniert mit einem sozialen und sicheren Mietrecht.
 

Hanna Steinmüller:

Im Ringen um Fachkräfte zählt längst nicht mehr nur das Gehalt oder der Obstkorb - auch Wohnen ist zu einem Standortfaktor geworden. Gerade für Auszubildende und Berufseinsteiger*innen sowie Fachkräfte aus dem Ausland ist die Wohnungssuche in der Nähe ihrer Arbeitsstelle oftmals eine große Herausforderung oder unbezahlbar. Die vielen Best Practices in der Studie zeigen: Wohnen für Mitarbeitende ist vielfältig und es hat großes Potential für die Fachkräftesicherung.

Mit der Sozialen Wohnraumförderung und dem Förderprogramm ?Junges Wohnen? existieren bereits Programme von Bund und Ländern, die für den bezahlbaren Wohnungsbau auch für Mitarbeiter*innen und insbesondere für Auszubildene hilfreich sind. Für das Jahr 2024 stehen 3,15 Milliarden Euro bereit ? das ist mehr als das Dreifache im Vergleich zu 2021. Die Studie macht aber auch klar: Das ist immer noch nicht genug.

Hier kommt auch die Neue Wohngemeinnützigkeit ins Spiel, denn Wohnen für Mitarbeitende ist in Deutschland kein neues Konzept ? bis Ende der 80er Jahre entstanden in Deutschland viele Werkswohnungen im Rahmen der Wohngemeinnützigkeit. Aus unserer Sicht könnte darum die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit auch neuen Schwung in das Wohnen für Mitarbeitende bringen. Davon profitieren Unternehmen wie Fachkräfte.

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Historischer Tag für die NATO: Schweden ist endlich NATO-Mitglied

Zum NATO-Beitritt Schwedens erklären Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik, und Deborah Düring, Sprecherin für Außenpolitik:

Schweden ist endlich Mitglied der NATO und wird an diesem Montag offiziell als 32. NATO-Staat willkommen geheißen. Das sind gute Nachrichten für das transatlantische Bündnis, Europa und unsere Sicherheit. Nun kann die Integration des Landes in die Verteidigungspläne der NATO endlich beginnen.
Strategisch, militärisch und logistisch ist Schwedens Beitritt eine Bereicherung für die NATO. Vor allem die deutsche Marine wird von den schwedischen Fähigkeiten in der Ostsee profitieren.
Dieser Montag sendet ein klares Signal der Geschlossenheit, Stärke und Handlungsfähigkeit an das verbrecherische Regime von Wladimir Putin. Das transatlantische Bündnis lässt sich nicht spalten, sondern steht solidarisch und gestärkt an der Seite seiner Mitglieder und Partner.
Die Zukunft der Ukraine liegt in der EU und in der NATO. Wir als Parlamentarier*innen werden weiter alles dafür tun, damit die angegriffene Ukraine diesen schrecklichen Krieg gewinnt. Auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa hängt vom Schicksal der Ukraine ab. In diesen konfliktreichen Zeiten ist es umso wichtiger, in Verbundenheit und Stärke mit unseren NATO-Partnern voranzugehen.

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Wir kämpfen für mehr Gleichberechtigung

Zum Internationalen Frauenkampftag am 08. März erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Weltweit schränken autoritäre Regime Menschenrechte von Mädchen und Frauen massiv ein oder haben sich dies zum Ziel gesetzt. Auch in Deutschland wird versucht, lange erkämpfte Erfolge in Frage zu stellen. Der Rechtsruck ist eine Gefahr für die Gleichstellung. Als Grüne Bundestagsfraktion zeigen wir uns solidarisch mit allen Frauen, unter anderem auf den vielen Demonstrationen zum internationalen Frauentag. Gleichzeitig arbeiten wir in der Regierung weiter an mehr Gleichberechtigung.
So wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und durch ein Familienpflegezeitgesetz verbessern. Wir wollen die partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit durch eine Familienstartzeit fördern. Wir sorgen endlich für eine rechtliche Gleichstellung von lesbischen Eltern durch ein reformiertes Abstammungsrecht und gehen durch die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention entschieden gegen Gewalt an Frauen vor. Außerdem wollen wir mit dem Entgelttransparenzgesetz endlich zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen.
Beim Bürgergeld und der Kindergrundsicherung ist uns ein Paradigmenwechsel gelungen. Entscheidend ist nun, die erreichten Verbesserungen konsequent weiterzuführen. Denn ein Rückgang von Sozialleistungen würde Frauen mit am härtesten treffen.
Am internationalen Frauentag finden bundesweit viele Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Eine internationale, deutschlandweite und regionale Solidarisierung für die Rechte von Mädchen und Frauen bleibt wichtig, denn es gibt noch viel zu tun.

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Academic Freedom Index 2024: In Zeiten der Polarisierung Wissenschaftsfreiheit stärken

Zur Veröffentlichung des Academic Freedom Index 2024 erklärt Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Laut Academic Freedom Index 2024 liegt die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland erneut nahe am Bestwert. Dieses Ergebnis müssen wir auch in Zukunft sichern. Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Forschungsfelder wie Klima-, Gesundheits-, Geschlechter- oder Migrationsforschung von Antidemokraten diffamiert werden.

Weltweit ist die Wissenschaftsfreiheit weiterhin bedroht. Insgesamt leben nun 3,6 Milliarden Menschen in Ländern, in denen die akademische Freiheit vollständig eingeschränkt ist. Autoritäre Regierungen versuchen, die Wissenschaft einzuschränken und für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Diese Ergebnisse müssen Ansporn sein, für Wissenschaftsfreiheit und Menschenrechte einzutreten. Programme für verfolgte Wissenschaftler*innen und Studierende wollen wir weiter aus- und aufbauen, damit sie Schutz finden und Arbeit oder Studium weiterführen können.

Der diesjährige Academic Freedom Index zeigt, dass die Wissenschaft selbst vom gesellschaftlichen Klima und politischen Diskussionen nicht unberührt bleibt: Politische und gesellschaftliche Polarisierung kann maßgeblich zum Rückgang der Wissenschaftsfreiheit beitragen. Freie Wissenschaft bildet die Grundlage für gemeinsame Fakten und ist somit ein wirksames Mittel gegen Desinformation, Verschwörungstheorien und Polarisierung. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind vielerorts Zentren für eine engagierte Zivilgesellschaft, offenen Diskurs und demokratische Werte. Das gilt es weiterhin zu schützen ? hierzulande und weltweit.

 

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Mehr Transparenz in der Gesetzgebung der Bundesregierung

Zur Einführung des ?Exekutiven Fußabdrucks? erklärt Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer:

Die Einführung eines ?Exekutiven Fußabdrucks? durch die Bundesregierung ist ein entscheidender Schritt für mehr Transparenz: Es wird sichtbar, wer auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung Einfluss ausgeübt hat.

Allerdings hätten wir uns eine konkretere Ausgestaltung des Fußabdrucks vorstellen können, insbesondere eine verpflichtende Aufstellung aller auf einen Gesetzentwurf bezogenen, dienstlich veranlassten Kontakte mit Dritten. Auch eine unabhängige Kontrollinstanz wäre sinnvoll. Zudem hätten wir es begrüßt, wenn jeder Beitrag ? und nicht nur jeder ?wesentliche? ? anzugeben gewesen wäre. Daher ist es gut, dass die Praxistauglichkeit des Exekutiven Fußabdrucks zeitnah bis Ende des Jahres 2025 durch das Bundesinnenministerium evaluiert wird. Sollte die jetzige Ausgestaltung nicht die gewünschte Transparenz bringen, muss nachgesteuert werden.

Wir als Grüne Bundestagsfraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, auch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Fußabdruck für Gesetzentwürfe aus dem Bundestag umzusetzen.

Hintergrund:
Die Regierungsfraktionen hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Einflüsse Dritter im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und aus dem Bundestag umfassend offenzulegen (sog. Fußabdruck). Die Bundesregierung kommt dieser Vereinbarung nunmehr mit der neuen Regelung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung nach. Da die allermeisten Gesetzentwürfe, die wir im Bundestag verabschieden, in den Bundesministerien erarbeitet werden, ist dies ein ganz entscheidender Schritt für mehr Transparenz darüber, wer auf den Inhalt Einfluss ausgeübt hat. Nicht gewollte oder ungebührliche Einflussnahmen werden damit erheblich erschwert. In Zukunft haben die Ministerien in der Begründung von Gesetzesentwürfen darzustellen, inwieweit Lobbyisten und beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt beigetragen haben (?Exekutiver Fußabdruck?). Der Fußabdruck gilt auch für Rechtverordnungen.

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So einfach geht gesunde und nachhaltige Ernährung

Zu den heute veröffentlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erklärt Renate Künast, Sprecherin für Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik:

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung liefert uns wissenschaftlich fundierte Hinweise für eine gesunde und nachhaltige Ernährung.

Dabei geht es um nicht weniger als unser aller Gesundheit, also die Vermeidung ernährungsbedingter Erkrankungen.

Die weiter entwickelten Empfehlungen sind nun gewissermaßen food for thougt für eine gute Ernährung. 

Ein Schwerpunkt soll laut DGE auf pflanzenbasierter Ernährung mit Nüssen und Hülsenfrüchten wie Erbsen, Bohnen und Linsen liegen.

5 Portionen Gemüse und Obst pro Tag, etwas weniger tierische Nahrungsmittel wie Wurst, Fleisch und Milchprodukte

sowie Süßes, Salziges und Fettiges nur in geringen Maßen sind weitere Verzehrempfehlungen.

Das zeigt, sich gesund zu ernähren und dabei Umwelt und Klima zu schonen, ist keine Hexerei.

Damit es für alle Menschen auch im Alltagsleben einfach wird, sich an diesen Empfehlungen zu orientieren, bilden sie zukünftig Grundlage für die Gemeinschafsverpflegung von Kita bis Krankenhaus.

Die aktualisierten DGE-Hinweise berücksichtigen sowohl Nährstoff-, Gesundheits- und Umweltaspekte und leisten einen zentralen Beitrag zur Ernährungswende. 

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Die Vorfälle in Gaza müssen aufgeklärt werden

Zu der aktuellen humanitären Lage in Gaza erklärt Boris Mijatovi?, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:

Ein Viertel der Bevölkerung in Gaza steht kurz vor der Hungersnot. In Nordgaza ist jedes sechste Kind unter zwei Jahren bereits unterernährt und leidet an Muskelschwund. Die Menschen im Gaza-Streifen benötigen zwingend eine stabile und sichere Versorgung mit Lebensmitteln und durch humanitäre Hilfe. Diese ist bereits seit Monaten extrem eingeschränkt. Es ist gut, dass die Bundesregierung ihre humanitäre Hilfe für Gaza um weitere 20 Millionen Euro aufgestockt hat. Neben der finanziellen Unterstützung muss aber deutlich mehr humanitäre Hilfe in Gaza ankommen. Die israelische Regierung ist gefordert, diese Versorgung sicherzustellen, indem sie sichere und ungehinderte Passagen für humanitäre Hilfe ermöglicht. Dies hatte auch der internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen gefordert.

Bei der Ausgabe von humanitären Hilfsgütern wurden nach Medienberichten gestern über 100 Palästinenser*innen durch Schüsse der israelischen Armee und die darauffolgende Massenpanik getötet. Über 750 Menschen wurden bei dem Vorfall verletzt. Die Informationslage rund um diesen Vorfall ist unübersichtlich, auch weil UN-Organisationen in Gaza-Stadt nicht mehr sicher arbeiten können. Dennoch muss dieser Vorfall lückenlos aufgeklärt werden. Auch im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Dieser Vorfall sowie die katastrophale Lage der humanitären Versorgung von 1,5 Millionen Zivilist*innen wecken Zweifel daran, ob das Vorgehen der israelischen Armee in Gaza dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht.

Wir brauchen eine humanitäre Feuerpause für die Menschen in Gaza sowie eine Freilassung der israelischen Geiseln aus den Händen der Hamas. Nur so kann nachhaltig ein Weg für eine friedlichere Zukunft geebnet werden, die eine Zwei-Staaten-Lösung zum erreichbaren Ziel setzen muss.

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Flächenbrand der staatlichen Verfolgung queerer Menschen in der Region verhindern!

Zum im Parlament verabschiedeten Anti-LGBT-Gesetz in Ghana erklärt Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die Nachrichten aus Ghana sind bestürzend. Aus dem Hassgesetz in Uganda hat sich ein erschreckender Flächenbrand in ganz Afrika entwickelt. Für die globale Menschenrechtsarchitektur ist es eine Katastrophe, dass nun auch in Ghana Menschen jahrelang dafür ins Gefängnis kommen könnten, dass sie Teil der LGBT-Community sind, oder auch dafür, dass sie sich für diese Community aussprechen oder einsetzen. Für sehr viele Menschen könnte Ghana daher bald kein sicherer Lebensort mehr sein.
In Uganda konnten wir bereits beobachten, welche harten Folgen bereits die Androhung der Verabschiedung eines solchen Gesetzes haben kann: Wohnungslosigkeit, Armut, mangelnder Zugang zu Gesundheitsversorgung, die Beschneidung sexueller und reproduktiver Rechte besonders junger Menschen, ein umfassendes Klima der Angst.
Wir fordern Präsident Nana Akufo-Addo deshalb dringend dazu auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. Der Ruf nach sexueller Selbstbestimmung ist keine westliche Einflussnahme, sondern die Einforderung eines Menschenrechts. Wir stehen im Namen der universalen Menschenrechte solidarisch an der Seite aller bedrohten queeren und solidarischen Menschen in Ghana und anderen Ländern, die unsere Unterstützung brauchen. Wir müssen jetzt personengebundene Sanktionen gegen diejenigen, die für solche Gesetze in der Region hauptverantwortlich sind, prüfen. Einreiseverbote in den Schengen-Raum und das Einfrieren der Auslandskonten der Abgeordneten und Vertreter*innen von Vereinen und Kirchen, die sich für das Gesetz im Parlament eingebracht und gefördert haben, sollten geprüft werden. Deutschland muss ab sofort Möglichkeiten der Aufnahme und Unterstützung von akut gefährdeten LGBT-Menschenrechtsverteidiger*innen ausloten und diesen Schutz gewähren. Außerdem brauchen wir verschärfte Reisewarnungen. Mit der Entscheidung in Ghana setzt sich die Welle menschenrechtsfeindlicher Gesetze und Entwicklungen in verschiedenen Ländern Afrikas fort. Es ist unsere Pflicht, die bestehenden Institutionen zu nutzen und diplomatisch auf ein Ende dieser Entwicklungen zu drängen. Diese Welle wird auch von der transnationalen Rechten vorangetrieben. Hier gilt es, Verbindungen aufzudecken und klar zu benennen.

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Demokratische Bewegung im Iran weiter unterstützen- aggressive Außenpolitik des Regimes konsequent anprangern

Zur Parlaments- und Expertenratswahl in Iran erklärt Lamya Kaddor, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Die Wahl im Iran ist eine Scheinwahl. Bereits im November hatte der Wächterrat alle Kandidaten auf ihre Systemtreue überprüft und zahlreiche, vor allem moderate Bewerber von der Wahl ausgeschlossen. Viele Intellektuelle und prominente politische Aktivist*innen, darunter die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi, haben zum Boykott dieser Scheinwahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung dürfte jüngsten Umfragen zufolge lediglich bei 30 Prozent liegen und verdeutlicht den Autoritätsverlust des Regimes. Damit wird die Wahlbeteiligung zum wichtigsten Indikator für die Kluft zwischen Regime und Bevölkerung, eineinhalb Jahre nach Beginn der größten landesweiten Proteste in der jüngeren iranischen Geschichte. Die Menschen im Iran sehnen sich nach einem demokratischen Wandel mit echten Wahlen und einer freien Gesellschaft. Ihnen gilt weiterhin unsere Unterstützung.

Gleichzeitig soll an diesem Freitag auch der sogenannte Expertenrat neu gewählt werden. Dieser entscheidet nach dem Tod des 84-Jährigen Obersten Revolutionsführers Ali Chamenei über dessen Nachfolge. Für das Regime ist die ungeklärte, aber richtungsweisende Nachfolge ein neuralgischer Moment. Vehement versuchen die Hardliner des Regimes, den Expertenrat mit Unterstützern zu besetzen. Der als moderat geltende, ehemalige Staatspräsident Ruhani wurde von der Wahl ausgeschlossen. Die Boykott-Bewegung dagegen manifestiert eindrucksvoll die breite Ablehnung des Systems der Islamischen Republik Iran und gilt bereits jetzt als eigentliche Siegerin dieser Wahl.

Das Regime begegnet seinen Gegnern im Inneren mit massiver Härte. Tausende Mitglieder der Protestbewegung wurden verhaftet, viele zum Tode verurteilt und hingerichtet. Vor allem die ethnischen Minderheiten der Kurden und Belutschen sieht das Regime als größte Gefahr und Treiber der Proteste von 2022. Seine innenpolitische Schwäche versucht das Regime seit langem durch eine aggressive Außenpolitik in der Region zu überdecken. Nicht zufällig galten die Luft- und Raketenangriffe Mitte Januar den kurdischen und belutschischen Separatisten im Ausland und nicht zuletzt dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien. Seit Monaten bringen die Machthaber zahlreiche Stellvertreter gegen Israel, die USA und die internationale Schifffahrt in Stellung. Die Huthis greifen Schiffe im Roten Meer an, aber auch der Milizenverband ?Islamischer Widerstand im Irak? richtet Raketen und Drohnen iranischer Bauart auf Stützpunkte der US-Streitkräfte im Irak und Syrien. Der 7. Oktober hat auf brutale Weise verdeutlicht:  Der Iran ist der zentrale destabilisierende Akteur im Nahen Osten und die größte Gefahr für den Staat Israel und jüdisches Leben weltweit.

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NATO-Beitritt Schwedens ist Zeichen der Geschlossenheit gegenüber Russland

Zur Zustimmung des ungarischen Parlaments zum NATO-Beitritt Schwedens erklärt Agnieszka Brugger, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es war ein überfälliger Schritt, dass Ungarn nun auch als letztes Land nach langem Hin und Her endlich den NATO-Beitritt Schwedens ratifiziert hat. Damit steht einer Aufnahme Schwedens in das nordatlantische Verteidigungsbündnis nichts mehr im Wege.

Der Beitritt von Finnland und nun auch Schweden stärkt die NATO und ihre Handlungsfähigkeit, gerade weil die Bedrohung für die europäische Sicherheitsordnung sehr gestiegen ist. Die Erweiterung drückt nicht nur die Sorge um die eigene Sicherheit aus, die unsere beiden engen EU-Partner infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben. Sie zeigt auch, dass Wladimir Putins brutale Kriegsverbrechen, sein gezielter Angriff auf die regelbasierte Ordnung und sein Versuch, Spaltung voranzutreiben, nur das Gegenteil bewirken. Auf dem europäischen Kontinent reagieren viele Demokratien auch zwei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskrieges mit mehr internationaler Zusammenarbeit und gestärkter Solidarität. Zugleich müssen die Bündnisse stärker dafür sorgen, dass sie nicht von einzelnen Mitgliedsstaaten für eigene Machtinteressen genutzt werden, wie Viktor Orbán dies hier mit seiner anderthalbjährigen Blockade versucht hat. Denn nur so stärken wir Zusammenhalt und Handlungsfähigkeit und schützen Werte und Interessen aller Mitglieder.

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Belarus: Treue Marionetten statt demokratische Wahl

Anlässlich der sogenannten ?Parlaments- und Kommunalwahlen? in Belarus am 25. Februar 2024 erklärt Robin Wagener, Berichterstatter Belarus im Auswärtigen Ausschuss:

Die von Diktator Lukaschenka inszenierten Parlaments- und Kommunalwahlen sind eine Farce. Sie entsprechen in keiner Weise demokratischen Standards. Lukaschenkas Wahl-Show zielt einzig und allein darauf ab, treue Marionetten in Pseudoparlamenten zu installieren, um seine illegitime Macht weiter zu zementieren.

Im Vorfeld der "Wahlen" wurden etliche Oppositionelle verhaftet und Familien von politischen Gefangenen drangsaliert. Erst letzte Woche starb Menschenrechtsaktivist Ihar Lednik in Haft aufgrund unzureichender medizinischer Versorgung. Belarusische Gefängnisse sind Orte des langsamen Tötens. Folter und Misshandlung sind brutaler Alltag.

Diese menschenverachtende Politik muss sofort beendet werden. Der Kampf für Demokratie ist kein Verbrechen, sondern Menschenrecht. Alle politischen Gefangenen müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Die ungebrochene Unterstützung der belarusischen Demokratiebewegung ist nicht nur eine moralische Pflicht und politische Verantwortung. Sie liegt auch in unserem eigenen Interesse. Denn nur mit Demokratinnen und Demokraten wird in Europa dauerhaft Frieden zu machen sein.

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Ansiedlung der neuen EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) in Frankfurt am Main

Anlässlich der Entscheidung, die neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) in Frankfurt anzusiedeln, erklären Omid Nouripour und Sabine Grützmacher, Mitglieder im Finanzausschuss:

Omid Nouripour:
Die Entscheidung, die neue EU-Geldwäschebehörde in Frankfurt, im Herzen von Europa, anzusiedeln, ist eine große Chance. Dieser Erfolg ist ein Zeichen unseres festen Engagements für Transparenz, Sicherheit und Integrität im europäischen und globalen Finanzsystem. Die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Deutschland hat damit die Instrumente an der Hand, um die europäische Zusammenarbeit bei dieser Aufgabe noch besser aufzustellen.

Sabine Grützmacher:
Deutschland kann jetzt endlich zeigen, dass das internationale Bild als Geldwäscheparadies überholt ist. Die Ampel-Regierung ist mit einem ambitionierten Programm angetreten und hat der Finanzkriminalität hierzulande den Kampf angesagt.
Wichtig ist, dass das neue Bundesamt gegen Finanzkriminalität nicht als zahnloser Tiger endet, sondern einen echten Mehrwert schafft. Dazu sollte dies Behörde auch gegen professionelle Verschleierung vorgehen können. Denn in der Vergangenheit hat sich die Spur des Geldes allzu häufig im Geflecht undurchsichtigen Briefkastenfirmen verloren und die großen Fische sind so durch das Netz gegangen.

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Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse auf Rekordhoch

Zum heute im Kabinett behandelten Anerkennungsbericht 2023 erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Anja Reinalter, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Maria Klein-Schmeink:

Gute Nachrichten für die deutsche Wirtschaft: Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen steigt von Jahr zu Jahr. Insgesamt wurden bereits über 365.000 Anträge registriert, knapp 50.000 davon allein im Jahr 2022.
Besonders erfreulich ist außerdem die Anerkennungsquote: 2022 endeten 98 Prozent der Verfahren für bundesrechtliche Berufe mit der Möglichkeit, die volle Gleichwertigkeit direkt oder nach einer Nachqualifizierung anerkannt zu bekommen.
Viele arbeiten dann in den Branchen, die besonders dringend Fachkräfte benötigen: Heilberufe machen 75 % aller Anerkennungen nach Bundesrecht aus. Dazu kommen über die Länder viele Erzieher*innen, Lehrkräfte, Technik- und IT-Spezialist*innen.
Das alles zeigt: Deutschland ist auf gutem Weg, ein attraktives Einwanderungsland zu werden.

Dr. Anja Reinalter:

Wir machen Tempo bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Nicht nur die Zahl der Verfahren ist auf einem Rekordhoch. Auch die Verfahrensdauer ist nun deutlich kürzer.
Doch wir sind noch lange nicht am Ziel: Jahr für Jahr brauchen wir für unsere Unternehmen und in der Wissenschaft 400.000 Fachkräfte aus dem Ausland, um die Lücke zu schließen. Darum müssen wir Abschlüsse noch schneller anerkennen und den Prozess vereinfachen und standardisieren. Es braucht eine stärkere Zentralisierung der zuständigen Stellen und finanzielle Unterstützung für Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden. Vor allem aber müssen die zuständigen Behörden und Beratungsstellen über ausreichend Personal verfügen, um den steigenden Antragszahlen gerecht zu werden.
Klar ist auch: Im globalen Wettbewerb um Fachkräfte können wir nur bestehen, wenn wir es mit der Willkommenskultur ernst meinen. Und das tun wir. Wir wollen eine offene Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt, auf dem nicht die Herkunft, sondern die Ausbildung, persönliche Fähigkeiten und die individuelle Leistungsbereitschaft über die berufliche Zukunft entscheiden. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

Hintergrund: Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt im Auftrag des BMBF das Monitoring zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes durch.

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Ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung: Beschluss zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf der Zielgeraden

Zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes erklären die Berichterstatter*innen der Regierungsfraktionen, Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dunja Kreiser (SPD), und Dr. Volker Redder (FDP):

Wir freuen uns, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes in der Sitzung des Innenausschusses diesen Mittwoch beschlossen wird. Dieser wichtige Schritt bei der andauernden Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft gerecht wird.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung. Mit einheitlichen Standards sowie der zentralen Bereitstellung von IT-Komponenten ? wie der Authentifizierung beim Online-Antrag oder zur Bezahlung ? sollen Verwaltungsleistungen unkompliziert online erledigt werden können. Hervorzuheben ist dabei die Abschaffung des Schriftformerfordernisses, wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist. Als Koalition haben wir hieran angeknüpft und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verbindlicher gestaltet und wichtige Akzente gesetzt: Bürgerinnen und Bürgern wird ab 2029 ein verbindlicher Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt. Innerhalb von zwei Jahren soll das Innenministerium Standards vorgeben, um Interoperabilität sicherzustellen. Die Behörden des Bundes werden zukünftig vorrangig Open-Source-Software beschaffen, mit der eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität erreicht werden soll. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsleistungen eine Wahl bei dem Mittel der Authentifizierung und dem Payment haben. Eine regelmäßige und unabhängige Evaluation sowie offene Daten des Monitorings sorgen für ein besseres Management und Transparenz.
 

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Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen in Uganda sofort stoppen

Zu Repressionen gegen Klimaaktivist*innen in Uganda erklärt Kathrin Henneberger, Obfrau im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Durch den Bau der Ölpipeline EACOP (East African Crude Oil Pipeline) des französischen Konzerns TotalEnergies von Uganda über Tansania droht zehntausenden Menschen die Umsiedlung. Anwohnende sowie Akteur*innen der Zivilgesellschaft erleben Repressionen und Menschenrechtsverletzungen. Die Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen, die sich seit Jahren gegen das fossile Projekt einsetzen, hat sich erneut zugespitzt. Zunehmend werden Protestierende verhaftet, gefoltert und schikaniert. Aktivist*innen werden wie Schwerstkriminelle behandelt und in Hochsicherheitsgefängnissen eingesperrt. Gerichtsverhandlungen werden kurzfristig verschoben, was mit einer enormen finanziellen Belastung für die Angeklagten einhergeht. Die Repressionen der ugandischen Regierung werden laut Berichten von Global Witness von TotalEnergies aktiv unterstützt.

Der europäische Konzern TotalEnergies trägt eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen in Uganda. Die East African Crude Oil Pipeline läuft nicht nur den Pariser Klimazielen zuwider, sondern zwingt auch zehntausende Menschen in Uganda und Tansania zur Umsiedlung und wird Öko- und Wassersysteme beeinträchtigen.

Die Aktivist*innen setzen sich enormen Gefahren aus. Die freie Meinungsäußerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit sind Menschenrechte. Wir stellen uns solidarisch an die Seite der mutigen Aktivist*innen, oft Studierende und Schüler*innen, die sich trotz Repressalien nicht von ihrem Protest abbringen lassen. Das EACOP-Projekt muss gestoppt und friedlicher Protest zugelassen werden. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist wichtiger denn je.

Hintergrund:
Kathrin Henneberger ist vom 10. bis zum 17. Februar 2024 in der ostafrikanischen Republik Uganda, um sich vor Ort mit Menschen zu treffen, die direkt durch den Bau der Ölpipeline betroffen sind sowie mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte und gegen die Zerstörung ganzer Ökosysteme einsetzen.

 

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Entwurf für grundlegende Neuaufstellung der deutschen Filmförderung vorgestellt

Zur Vorstellung der Reform der Filmförderung durch die Staatsministerin Claudia Roth beim Deutschen Produzententag erklären Michael Sacher, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, und Awet Tesfaiesus, Obfrau im Ausschuss für Kultur und Medien:

Wir brauchen diese grundlegende Neuaufstellung der deutschen Filmförderung, um qualitativ hochwertige Filme in Deutschland zu entwickeln und zu produzieren sowie die Kinowirtschaft und den Film- und Medienstandort Deutschland zu fördern. Der vorgestellte Referentenentwurf zum Filmförderungsgesetz sowie die Entwürfe zu einem Filmförderungszulagengesetz und einem Investitionsverpflichtungsgesetz stellen Transparenz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, kreative Prozesse, finanzielle Planbarkeit sowie eine bürokratische Entlastung in den Mittelpunkt.

Insbesondere die Aufnahme der AG Verleih - Verband unabhängiger Filmverleiher e.V. und der AG Filmfestival in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt ist ein wichtiger Schritt. Beide Akteurinnen sind von zentraler Bedeutung für die Sichtbarkeit des deutschen Films und elementare Bestandteile der Filmbranche.

Auch die Vorgaben zur ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit einschließlich Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion wurden zudem weiter gestärkt. Vor allem die im Filmförderungsgesetz verankerte Einrichtung eines Diversitätsbeirats bei der Filmförderungsanstalt sowie die Pflichten zur Herstellung und Zugänglichmachung von barrierefreien Fassungen von geförderten Filmen sind hier positiv hervorzuheben.

Die Umstellung der Förderung im Filmförderungsgesetz auf eine referenzbasierte Produktions- und Verleihförderung sowie die Pläne zum Filmförderungszulagengesetz ermöglichen der Branche die nötige Planungssicherheit.

In den kommenden Monaten gilt es, die Vorlage der Kulturstaatsministerin aufzugreifen und gemeinsam mit der Branche die deutsche Filmförderung zukunftsfähig zu machen.

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Demokratie schützen heißt entschlossen gegen Rechtsextremismus vorzugehen

Zur heutigen Vorstellung des Maßnahmenpaketes ?Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen!? erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Misbah Khan, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:
 

Es ist gut, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden ein neues Maßnahmenpaket im Kampf gegen Rechtsextremismus vorlegt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der rechtsextremen Szene die Geldhähne zugedreht werden und ihren prominenten Agitatoren Ein- und Ausreisen verwehrt werden sollen. Außerdem ist es immens wichtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt daran arbeitet, andere Behörden zügig mit sicherheitsrelevanten Informationen zu versorgen. Unter anderem die Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass bei der Bekämpfung des rechten Terrors die Sicherheitsbehörden an einem Strang ziehen und sich nicht gegeneinander ausspielen lassen.
 

Wir Grüne mahnen angesichts der Kontinuität rechtsextremer Gewalt sowie der stetig wachsenden Bedrohung seit Jahren an, dass Deutschland eine Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus braucht.
Was wir brauchen, ist ein gesamtgesellschaftliches Bündnis, das sich den international vernetzten rechtsextremen Akteuren in unserem Land und ihren vor Hass triefenden Plänen entgegenstellt. Und die seit Wochen andauernden, breiten Demonstrationen für Vielfalt und Demokratie zeigen, dass genau das möglich ist.
 

Wir brauchen Präventionsarbeit, Bildungsangebote gegen Antisemitismus und Rassismus, einen Staat, der Spaltung und Hetze aktiv entgegenwirkt. Deshalb unterstützen wir den aktuellen Vorschlag von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erneut einzusetzen. Unsere Staatsorgane, darunter der Deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht, sind im Fokus von Rechtsextremen innerhalb und außerhalb des Parlaments. Unsere Demokratie zu schützen ist deshalb eine zentrale Aufgabe.
Damit Hand in Hand gehend werden wir die repressive und präventive Arbeit der Sicherheitsbehörden weiter stärken.
 

Der Austausch mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft bringt uns im Kampf gegen Rechtsextremismus gemeinsam voran. Die Statistik der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) muss nun dringend wissenschaftlich überprüft und der Kriterienkatalog überarbeitet werden, um eine bessere Erfassung politisch motivierter Straftaten zu gewährleisten.
Wir setzen uns dafür ein, dass notwendige Gesetzesänderungen zügig durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für das lange überfällige Demokratiefördergesetz und eine Verschärfung des Waffenrechts.
 

Für weitere Vorschläge im Kampf gegen Rechtsextremismus verweisen wir gerne auch auf das aktuelle Autor*innenpapier ?Klare Haltung statt Zugeständnisse - Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus & -terrorismus entschlossen umsetzen?, abrufbar unter: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/rechtsextremismus/pdf/231206-AP-Kampf-gegen-Rechtsextremismus.pdf
 

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Waffen gehören nicht in Kinderhände

Anlässlich des 22. Internationalen Red Hand Day am 12. Februar erklärt Boris Mijatovi?, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:

 

Mit Maschinengewehren kämpfen zu müssen, anstatt zur Schule zu gehen und mit Freund*innen zu spielen ? für mehr als 250.000 Kinder ist Krieg weiterhin grausamer Lebensalltag. Weltweit werden Kinder, nicht selten unter zehn Jahre alt, zwangsrekrutiert, mit falschen Versprechungen gelockt und durch Misshandlung, Drogen oder Geld gefügig gemacht, um in bewaffneten Konflikten zur Waffe zu greifen oder getötet zu werden. 

Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention und dem ersten Zusatzprotokoll festgeschrieben. Der Einsatz von Kindersoldat*innen ist eindeutig verboten. Dennoch halten sich viele Länder nicht an dieses Verbot. In Afghanistan, Myanmar, Somalia, Syrien, im Sudan und in der Demokratischen Republik Kongo verharrt die Zahl der Kindersoldat*innen auf einem erschreckend hohen Niveau. Kinder werden nur allzu oft gezwungen, Menschen zu töten, werden als menschliche Schutzschilde missbraucht und für das Suchen und Legen von Landminen eingesetzt. Mädchen sind darüber hinaus besonders bedroht, in Armeen und Rebellengruppen Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.

Das Einsetzen von Kindern als Soldat*innen ist ein klarer Fall von Kindesmissbrauch. Der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten bleibt ein Kriegsverbrechen, das noch immer viel zu selten geahndet wird.

Der Red Hand Day, der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen, der nun zum zweiundzwanzigsten Mal stattfindet, soll das inakzeptable Schicksal dieser Kinder ins Bewusstsein rücken. Nach wie vor lautet die klare Forderung: Kein Mensch unter 18 Jahren darf als Soldat*in in bewaffneten Gruppen oder militärischen Einheiten eingesetzt werden. Die Straflosigkeit derjenigen, die die Rechte der Kinder verletzen, muss beendet werden. Kinder müssen weltweit klar und deutlich geschützt werden. Waffen gehören nicht in Kinderhände.

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